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Bundesverband von Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (BKEW) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006527
- Ersteintrag: 26.02.2024
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
BKEW BundesverbandKiebitzweg 524963 TarpDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4946387010
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E-Mail-Adressen:
- ruediger.mau@bkew.de
- wolfgang.helms@bkew.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
10 Mitglieder am 01.01.2024
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Parlamentarisches Verfahren; Familienpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kultur; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Politisches Leben, Parteien; Wohnen; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Breitensport; Personenverkehr; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben und in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BKEW ist ein unabhängiger Zusammenschluss der Angehörigen- und Betreuerbeiräte in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder sind Landesverbände, in denen die Angehörigen- und Betreuerbeiräte der jeweiligen Bundesländer unabhängig von den Trägern der Einrichtungen zusammengeschlossen sind. Aus Bundesländern, in denen noch kein Landesverband besteht, können die Angehörigen- und Betreuerbeiräte unmittelbar Mitglieder des BKEW werden, so dass sich jeder Angehörigen- und Betreuerbeirat aus Einrichtungen für volljährige behinderte Menschen mittelbar oder unmittelbar an der Arbeit des BKEW beteiligen kann. Die Sozialgesetzgebung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Wenn sich Angehörige und gesetzliche Betreuer von behinderten Menschen als Betroffene in die Gesetzgebungsverfahren einbringen wollen, müssen sie sich als Interessenvertreter zusammenschließen. Ein solcher Zusammenschluss muss eine Bundesspitze haben, um auf Bundesebene Gehör zu finden. Deshalb haben sich 1986 die ersten Landesarbeitskreise und verschiedene einzelne Elternbeiräte zum BKEW zusammengeschlossen. Der BKEW wird auch weiterhin versuchen, auf öffentlich-rechtliche und gesellschaftliche Vorgänge Einfluss zu nehmen unter anderem durch Stellungnahmen, Teilnahmen an Anhörungen, Kontakte zu Ministerien und Behörden und Gespräche mit Parteien und Mandatsträgern. Der BKEW vertritt die Interessen der volljährigen Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, insbesondere derer, die infolge kognitivem/intellektuellem Assistenzbedarf ihre Interessen nicht oder nur sehr eingeschränkt vertreten können. Diese Interessenvertretung erfolgt ausschließlich ehrenamtlich durch Angehörige oder Betreuer der lokalen Beiräte. Ziel ist eine geregelte, dem allgemeinen Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende menschenwürdige und soziale Absicherung aller Menschen mit Behinderungen im Sinne der Inklusion.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja