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ICLA (In House Competition Lawyers' Association), deutsche Sektion ("ICLA Deutschland")
ICLA ist eine informelle Vereinigung von im Bereich des Kartellrechts tätigen Unternehmensanwälten aus der ganzen Welt.
- Registernummer: R006385
- Ersteintrag: 11.12.2023
- Letzte Änderung: 10.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Dietmar Fiebig,Allianz SE, Group LegalKöniginstr. 2880802 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4989380019614
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E-Mail-Adressen:
- vasb@vaubhfrpbzcrgvgvbaynjlref.pbz
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Keine Finanzierungsquelle
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
115 Mitglieder am 05.03.2024, ausschließlich natürliche Personen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Hauptzwecke der Vereinigung sind: (1) Das Teilen rechtlicher und Compliance-bezogener Entwicklungen auf nationaler und supranationaler Ebene im Bereich des Kartellrechts und Information der Mitglieder über Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Gesetzesinitiativen, Entwicklungen in der Rechtsprechung, Erfahrungen bestimmter Mitglieder, Veranstaltungen oder Konferenzen). Darüber hinaus Entwicklung und Durchführung von Aktivitäten (allein oder gemeinsam mit anderen) zum Wohle der Vereinigung; (2) Diskussion von Themen, die für die Mitglieder von Interesse sind, mit Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden und Amtsträgern (z. B. zu Themen wie Anwaltsprivileg, Compliance-Programme, Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf das Unternehmensverhalten usw.). Regierungsvertreter und Vertreter von Wettbewerbsbehörden können zur Teilnahme und Präsentation an ICLA-Sitzungen eingeladen werden; (3) Vorbereitung und Eingabe von Stellungsnahmen im Rahmen von Konsultationen, die für die Mitglieder von Interesse sind. Diese Antworten im Namen der ICLA tragen zur öffentlichen Debatte bei, indem sie die spezifische interne Perspektive der ICLA-Mitglieder einbringen. Sie sollen auch die Sichtbarkeit von ICLA und den Ruf von ICLA bei Wettbewerbsbehörden und anderen Regulierungsbehörden erhöhen.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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12. GWB-Novelle
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Beschreibung:
ICLA Deutschland setzt sich ganz allgemein bei der anstehenden 12. GWB-Novelle dafür ein, dass das Gesetz aus Sicht eines im Kartellrecht spezialisierten Unternehmensjuristen den Anforderungen einer modernen Wirtschaft entspricht, keine unnötigen bürokratischen Anforderungen schafft und in der praktischen Umsetzung der Unternehmenswirklichkeit entspricht. Da ICLA Deutschland nicht die Unternehmen repräsentiert, bei denen die Mitglieder von ICLA Deutschland beschäftigt sind, geht es ICLA Deutschland auch nicht um ein spezielles Regelungsvorhaben.
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Betroffenes geltendes Recht: GWB
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Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro