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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 19.01.2024
AG Kurzfilm
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006334
- Ersteintrag: 07.11.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Förstereistr. 3601099 DresdenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493514045575
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E-Mail-Adressen:
- info@ag-kurzfilm.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
50 Mitglieder am 22.09.2023
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Mitgliedschaften (1):
- Deutscher Medienrat (Sektion des Deutschen Kulturates)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Kultur
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AG Kurzfilm ist die bundesweite Interessenvertretung für den deutschen Kurzfilm, Mitglieder dieses Dachverbandes sind Filmfestivals, Film- und Kunsthochschulen, Kurzfilmverleih- und -vertriebsunternehmen sowie Institutionen der Film- und Kinobranche. Ziel ist es, die öffentliche Wahrnehmung deutscher Kurzfilme im In- und Ausland zu verbessern. Der Bundesverband versteht sich ebenso als Servicestelle für Filmemacher*innen und Produzent*innen von Kurzfilmen sowie für diverse Kurzfilminstitutionen, gleichermaßen aber auch als Ansprechpartner für Politik, Filmwirtschaft, Kinos und Filmfestivals. Wir betrachten Kurzfilm als eigenständiges und innovatives Medium, als künstlerische Ausdrucksform und Experimentierfeld auch für etablierte Filmemacher*innen. Die filmpolitische Lobbyarbeit ist daher darauf ausgerichtet, die Bedingungen für den Kurzfilm im Hinblick auf Produktion, Auswertung und Vertrieb zu verbessern sowie dessen Position innerhalb der Filmbranche und des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken. Die AG Kurzfilm beteiligt sich weiter aktiv am Novellierungsprozess des Filmförderungsgesetzes sowie der Diskussion um eine zukunftsfähige Filmförderung und Kinolandschaft in Deutschland. Die AG Kurzfilm ist zudem Gesellschafter von German Films und hat einen Sitz in Verwaltungsrat und Präsidium der Filmförderungsanstalt (FFA) sowie im Deutschen Medienrat und diversen Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates. Der zweite wichtige Bestandteil der Arbeit des Bundesverbandes ist die Vermarktung des deutschen Kurzfilmschaffens im In- und Ausland.
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (1):
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Bundestags-Drucksachennummer: 20/7309 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes)
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Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (3):
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BKM - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und MedienBetrag: 220.001 bis 230.000 EuroBonn / BerlinProjektförderun (3 Projekte) - der Kurzfilmtag - Kinotournee Deutscher Kurzfilmpreis - Kurzfilm-Service, Beratung, Koordination, Projektbetreuung und -entwicklung
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SMWK Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus + Kulturstiftung Sachsen + Landesdirektion SachsenBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroDresden- Institutionelle Förderung - Projetförderungen: - Inklusion - Kinotournee Deutscher Kurzfilmpreis - Kurzfilmtag - Feinkost
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Landeshauptstadt DresdenBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroDresden- Institutionelle Förderung
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja