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Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006298
- Ersteintrag: 13.10.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kantstr. 15010623 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493025794453
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E-Mail-Adressen:
- spio-berlin@spio.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2280.001 bis 90.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Alina Kemper
- Julia Maier-Hauff
- Heiko Wiese
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Zahl der Mitglieder:
15 Mitglieder am 10.10.2023
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Mitgliedschaften (9):
- Deutscher Kulturrat
- Deutscher Medienrat
- DFF-Deutsches Filminstitut & Filmmuseum
- Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung
- Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hochschule für Fernsehen und Film in München
- Internationale Münchner Filmwochen GmbH
- k3d - Koalition der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland
- Forum der Rechteinhaber
- medianet berlinbrandenburg e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (21):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) wurde 1923 in Berlin als Dachverband der Produktions-, Verleih- und Kinowirtschaft gegründet. Nach der Verstaatlichung der Filmwirtschaft durch die Nationalsozialisten und der Auflösung des Verbandes 1933 wurde die SPIO 1950 in Wiesbaden neu gegründet. Heute vertritt sie 15 Berufsverbände der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, die insgesamt über 1.400 Mitgliedsfirmen repräsentieren. Als Trägerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) unterhält die SPIO die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands. Zu den Aufgaben der SPIO gehören neben film- und medienpolitischer Interessenwahrnehmung auch Servicefunktionen für ihre Mitglieder. Eine Tochtergesellschaft der SPIO, die S.M.S. SPIO Management Service GmbH, nimmt administrative Aufgaben wahr und führt Verwaltungsdienstleistungen für andere Institutionen durch. Die SPIO ist Veranstalter des Deutschen Filmballs. Seit 1950 zählt die SPIO zu den Hauptträgern des damals neu gegründeten Deutschen Instituts für Filmkunde e. V. - heute DFF - Deutsches Filminstitut und Filmmuseum. Sie ist Gründerin der Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung, welche die Aufgaben wahrnimmt, einen Großteil des Filmkulturellen Erbes Deutschlands zu sichern, zu erhalten, zu restaurieren, zu rekonstruieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 1949 hat die SPIO die Deutsche Filmkünstlernothilfe ins Leben gerufen, die als spendenfinanzierte, mildtätige Stiftung hilft, notleidende Filmschaffende zu unterstützen. Am 1. Juli 2012 hat die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) ein Büro in Berlin eröffnet. Das SPIO Büro Berlin koordiniert die Arbeit des Dachverbandes zu wichtigen, die gesamte Branche betreffende ökonomischen, rechtlichen und politischen Fragen. Die SPIO nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und vertritt ihre Position im öffentlichen sowie politischen Raum. Sie engagiert sich für den Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts und leistet einen wichtigen Beitrag zum Jugendmedienschutz.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja