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BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R005905
- Ersteintrag: 17.04.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Fuhrgewerbe-InnungHedemannstr. 1310969 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4955282019220
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@bks-rettungsdienst.de
- f.reinhold@lpr-nord.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigert
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
158 Mitglieder am 31.12.2021
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Krankenversicherung; Personenverkehr
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BKS Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. handelt auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der allgemeinen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Personen, Gruppen oder Verbände, die in ihren Aussagen und/oder Handlungen den oben genannten Gesetzen und Erklärungen entgegenstehen, können nicht Mitglieder des Verbandes sein. Dieses Selbstverständnis beruht auf der Integration der Mitglieder des Verbandes in die regionale soziale und medizinische Versorgungsstruktur, dazu zählt insbesondere die Mitwirkung an der Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Unter der Prämisse Eigentum verpflichtet (Artikel 14, Abs. 2 Grundgesetz) versteht sich der BKS Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. nicht nur als Interessenvertretung der privaten Rettungsdienste in Deutschland, sondern auch als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne von Artikel 26 des 1. Genfer Abkommens von 1949. Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der Interessen eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutzorganisationen auf Bundesebene zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein mit anderen Organisationen und Einrichtungen sowie den zuständigen staatlichen Behörden zusammen und wirkt in den entsprechenden Gremien mit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die fachliche, personelle wie auch materielle Unterstützung der ordentlichen Mitglieder auf allen Gebieten des Rettungs- und Sanitätswesens. Der Verein wirkt am Katastrophenschutz auf Bundesebene mit und beteiligt sich an internationalen Hilfseinsätzen, unterstützt bei Bedarf mit seinen Unterstützungseinheiten den Sanitätsdienst der Bundeswehr auch bei bewaffneten Konflikten, hilft Opfern und Betroffenen bei Großschadensereignissen und Naturkatastrophen. Näheres hierzu regelt die vom Präsidium zu erlassende Durchführungsverordnung. Er unterstützt seine ordentlichen Mitglieder auch bei ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Landesebene. Er wirkt ferner an der Breitenausbildung der Bevölkerung sowie an der Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz mit. Der Verein fördert die Zusammenarbeit seiner Mitglieder in allen Bereichen des Rettungs- und Sanitätswesens sowie des Katastrophenschutzes. Der Verein fördert die gewerblichen und sonstigen selbständigen beruflichen Interessen im Bereich Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Sanitätsdienst, Erste Hilfe, Katastrophenschutz, soziale Dienste nebst der Schulung in diesem Bereich, sowie die Interessen seiner Mitglieder und der Mitglieder seiner Landesverbände auch durch Rechtsverfolgung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein