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Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005780
- Ersteintrag: 07.03.2023
- Letzte Änderung: 25.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 25.10.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Geschwister-Scholl-Straße 255131 MainzDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49613121852810
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@akademienunion.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Sebastian Zwies M.A.
- Dr. Annette Schaefgen
- Mirko Schadewald
- Lea Holtmann
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Zahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 31.12.2022
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Mitgliedschaften (8):
- ALLEA - All European Academies
- UAI - Union Académique Internationale
- IAP - InterAcademy Partnership
- SAPEA - Science Advice for Policy by European Academies
- NFDI - Nationale Forschungsdateninfrastruktur e.V.
- Ständiger Ausschuss der Nationale Akademie der Wissenschaften - Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
- Senat der DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck der Akademienunion ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Wahrnehmung der gemeinsamen Anliegen der Mitgliedsakademien insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) sowie anderen Wissenschaftsorganisationen und der Öffentlichkeit, - die Durchführung des von Bund und Ländern geförderten Akademienprogramms, insbesondere durch die Weitergabe der Zuwendungen an die Mitgliedsakademien sowie der Sicherstellung und Durchführung der regelmäßigen Evaluierung der im Akademienprogramm geförderten Projekte, - die Förderung der Erforschung des globalen kulturellen Erbes im Rahmen des Akademienprogramms, - die begleitende Wissenschaftskommunikation zu gemeinsamen Anliegen der Mitgliedsakademien und besonders zum Akademienprogramm, - die aktive Mitwirkung bei der Gestaltung und Entwicklung des deutschen und europäischen Wissenschaftssystems unter besonderer Berücksichtigung der Kleinen Fächer, - die Förderung der inter- und transdisziplinären sowie intersektoralen Forschung, - die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsakademien und des Erfahrungs- und Informationsaustausches in wissenschaftlichen, wissenschaftspolitischen sowie administrativen Angelegenheiten, - die Erarbeitung und Publikation von Stellungnahmen zum Zweck der Gesellschafts- und Politikberatung auf Basis der Expertise der Mitglieder ihrer Mitgliedsakademien, - die Förderung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech), der Jungen Akademien sowie mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen nationalen, europäischen und internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen, - die Förderung der Diversität und der Gleichstellung der Geschlechter. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit vertritt die Akademienunion ihre Mitgliedsakademien im In- und Ausland und entsendet Vertreterinnen bzw. Vertreter in nationale und internationale Wissenschaftsorganisationen. Die Akademienunion ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (25):
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Bundesministerium für Bildung und ForschungBetrag: 36.470.001 bis 36.480.000 EuroBonnAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergBetrag: 4.950.001 bis 4.960.000 EuroStuttgartAkademienprogramm 2022
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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstBetrag: 5.260.001 bis 5.270.000 EuroMünchenAkademienprogramm 2022
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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung BerlinBetrag: 4.700.001 bis 4.710.000 EuroBerlinAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes BrandenburgBetrag: 960.001 bis 970.000 EuroPotsdamAkademienprogramm 2022
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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstBetrag: 3.720.001 bis 3.730.000 EuroWiesbadenAkademienprogramm 2022
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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Freie und Hansestadt HamburgBetrag: 1.660.001 bis 1.670.000 EuroHamburgAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-VorpommernBetrag: 410.001 bis 420.000 EuroSchwerinAkademienprogramm 2022
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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und KulturBetrag: 3.500.001 bis 3.510.000 EuroHannoverAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenBetrag: 4.520.001 bis 4.530.000 EuroDüsseldorfAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-PfalzBetrag: 880.001 bis 890.000 EuroMainzAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-HolsteinBetrag: 970.001 bis 980.000 EuroKielAkademienprogramm 2022
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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft SaarlandBetrag: 350.001 bis 360.000 EuroSaarbrückenAkademienprogramm 2022
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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusBetrag: 2.890.001 bis 2.900.000 EuroDresdenAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-AnhaltBetrag: 640.001 bis 650.000 EuroMagdeburgAkademienprogramm 2022
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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale GesellschaftBetrag: 990.001 bis 1.000.000 EuroErfurtAkademienprogramm 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroStuttgartGrundhaushalt 2022
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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroMünchenGrundhaushalt 2022
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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung BerlinBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroBerlinGrundhaushalt 2022
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes BrandenburgBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroPotsdamGrundhaushalt 2022
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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Freie und Hansestadt HamburgBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroHamburgGrundhaushalt 2022
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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und KulturBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroHannoverGrundhaushalt 2022
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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroDüsseldorfGrundhaushalt 2022
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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-PfalzBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroMainzGrundhaushalt 2022
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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroDresdenGrundhaushalt 2022
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja