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DJH Baden-Württemberg
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005685
- Ersteintrag: 07.02.2023
- Letzte Änderung: 05.07.2023
- Jährliche Aktualisierung: 28.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Fritz-Walter-Weg 1970372 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +497111668631
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E-Mail-Adressen:
- alexander.reichert@jugendherberge.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
334.292 Mitglieder am 06.01.2022
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Mitgliedschaften (2):
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Biosphärengebiet schwäbische Alb
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Kultur; Tourismus; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der DJH-Landesverband Baden-Württemberg e. V. ist zusammen mit dem DJH-Hauptverband und weiteren 13 selbstständigen DJH-Landesverbänden Träger des gemeinnützigen Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) und Träger der freien Jugendhilfe. Mit über 350.000 Mitgliedern ist er der größte der 14 Landesverbände. Der DJH-Landesverband Baden-Württemberg e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne der Jugendhilfe. Der DJH-Landesverband Baden-Württemberg e. V. existiert in seiner jetzigen Form seit dem 1. Januar 2000. Er wurde durch den Zusammenschluss der beiden DJH-Landesverbände Baden und Schwaben gebildet. Seit mehr als 100 Jahren vertreten die Jugendherbergen Werte, die das Leben bereichern: Toleranz, Respekt und Verantwortung.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (2):
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Zuwendungen von Städten und GemeindenBetrag: 1 bis 10.000 Euro-Zuwendungen von Städten und Gemeinden: 1.672,34 €
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Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBetrag: 800.001 bis 810.000 EuroBerlinÜberbrückungshilfe IV: 803.995,94 €
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Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Schenkungen Dritter über 20.000 Euro (1):
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Erwin und Ria Suedes StiftungBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroAuflösung der Stiftung: 25.000 Euro
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja