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Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.V. (LdF)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005542
- Ersteintrag: 19.12.2022
- Letzte Änderung: 18.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Erdinger Straße 82a85356 FreisingDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4981619890710
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E-Mail-Adressen:
- info@baypmuc.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/230,07
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Christian Augsburger
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Gesamtzahl der Mitglieder:
300 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 270 natürliche Personen
- 30 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.V. ist die berufsständische Vertretung der ca. 300 Feldsaatenerzeuger in Bayern. Dazu gehören neben landwirtschaftlichen Futterpflanzenvermehrern von Gräser, Klee/Luzerne, Hülsen- und Ölfrüchten sowie Mais, Vertriebs- und Züchtungsfirmen. In Bayern wird jährlich auf ca. 4.000 ha Futterpfanzensaatgut erzeugt. Der Landesverband hat die Aufgabe, seine Mitglieder über die Technik der Futterpflanzensaatguterzeugung zu beraten und ihre Interessen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu vertreten. Darüber hinaus obliegt es dem Landesverband Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, die dem Absatz von hochwertigem Futterpflanzensaatgut dienen. Er versucht hierbei insbesondere einen Interessenausgleich zwischen Vermehrern, Züchtern und Vertriebsfirmen zu finden. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, insbesondere der Geschäftsführung und dem Vorstand, weiteren Vertreter der Landwirtschaft, Verbände, Behörde, Wissenschaft und Politik. Zweck der Tätigkeit des Landesverbandes ist es die Rahmenbedingungen für die Züchtung neuer Futterpflanzensorten, die Produktion den Vertrieb von Futterpflanzensaatgut zu verbessern. Dazu ist der Verband im ständigen Dialog mit weiteren Wirtschaftsvertretern, Behörden und Politik auf Landes- und Bundesebene. Hierzu werden Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen erstellt und an die Politik (Abgeordnete im Bundes- und Landtag, Bundesregierung, Staatsregierung) herangestragen. Der Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und der Politik zu aktuellen Themen werden durch den Landesverband gefördert. Es werden Fachveranstaltungen organisiert.
Konkrete Regelungsvorhaben (2)
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Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU
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Beschreibung:
Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung und Inverkehrbringung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU veröffentlicht. Hierzu wurden bereits im Vorfeld der Veröffentlichungen Stellungnahmen durch den Landesverband erstellt und an Vertreter der Bundesregierung, der EU-Kommission und verschiedenen EU-Parlamentariern herangetragen. In den Stellungnahmen wird auf die Beibehaltung der bestehenden Vermarktungsrichtlinien für Saat- und Pflanzgut hingewirkt. Die Einbeziehung der Kontrollverordnung für das Saatgutrecht soll verhindert werden.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Saatgutverordnung
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Beschreibung:
Streichung von Kreuzkraut aus Anlage II (Feldbesichtigung), Ziffer 3.1.2 der SaatgutV die Regelung Belassen von Kreuzkraut in Anhang III (Beschaffenheitsprüfung) und Aufnahme bei Zif-fer 5.1) (Öl- und Faserpflanzen)
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Betroffenes geltendes Recht: SaatV
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23