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TIN-Rechtshilfe
Gruppe von Aktivist*innen, die gerade einen Verein gründen wollen
- Registernummer: R005472
- Ersteintrag: 20.11.2022
- Letzte Änderung: 19.11.2023
- Jährliche Aktualisierung: 19.11.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 6023110052 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915678836489
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E-Mail-Adressen:
- info@tinrechtshilfe.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Mitgliedschaften (1):
- TGEU (Transgender Europe) e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (24):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Pflege; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung; Breitensport; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Bewusstseinsbildung, Informationsaustausch, Unterstützung von Gesetzgebungsverfahren, Fachexpertise zu Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsausdruck, Vertretung der Interessen von trans*, inter* und nicht-binären (TIN) Personen in Deutschland
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (2):
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Selbstbestimmungsgesetz (TSG-Nachfolgeregelung)
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Personenstandsgesetz (Reform des PStG in Bezug auf Geschlecht)
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Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.