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International Justice Mission Deutschland e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R005362
- Ersteintrag: 18.10.2022
- Letzte Änderung: 19.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 19.10.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Christburger Str. 1310405 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4903024636900
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E-Mail-Adressen:
- info@ijm-deutschland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 04/22 bis 03/23100.001 bis 110.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Aleksandra Koluvija
- Niklas Wolf
- Kersten Rieder
- Kathleen Klement
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Zahl der Mitglieder:
6 Mitglieder am 01.10.2023
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Mitgliedschaften (7):
- VENRO
- DGCN United Nations Global Compact
- Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V.
- ECPAT Deutschland e.V.
- Bündnis für nachhaltige Textilien
- Micha Deutschland e. V.
- EU-CORD
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Rechtspolitik; Strafrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
IJM Deutschland ist der deutsche Zweig der weltweit tätigen Menschenrechtsorganisation International Justice Mission. Unser Ziel ist es, dass Deutschland eine führende Rolle in der Bekämpfung von Gewalt gegen Menschen in Armut einnimmt, insbesondere bei der Abschaffung von Sklaverei. Dazu klären wir auf und mobilisieren die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik. Finanzielle Mittel aus Deutschland unterstützen die weltweite Projektarbeit von IJM, um Betroffene aus Sklaverei und anderen Gewaltsituationen zu befreien sowie Rechtssysteme zu stärken, dass sie Menschen in Armut schützen. Der deutsche Verein IJM Deutschland e. V. wurde 2009 als unabhängiger Verein gegründet und ist beim Finanzamt Siegen als mildtätig anerkannt. IJM Deutschland ist Teil der weltweiten Organisation International Justice Mission mit Sitz in Washington, D. C., USA. Bis Ende 2012 wurde der deutsche Verein ehrenamtlich geführt. Seit 2013 wird die operative Arbeit in Berlin von Hauptamtlichen getragen. Als Teil der deutschen Zivilgesellschaft engagiert sich IJM Deutschland in verschiedenen Netzwerken, um geteilte Anliegen mit stärkerer Stimme gemeinsam voranzubringen. Dazu gehören: Venro, United Nations Global Compact, ECPAT Deutschland, Gemeinsam gegen Menschenhandel, Micha Deutschland und das Bündnis für nachhaltige Textilien.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 04/22 bis 03/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
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Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroBonn/EschbornZuschuss Projekte der EZ
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Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Wir verweigern die Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG gemäß § 3 Abs. 2 LobbyRG mit folgender Begründung: Als Teil einer global tätigen Menschenrechtsorganisation mit dem Ziel der Bekämpfung von Sklaverei und Zwangsarbeit arbeitet IJM Deutschland gemeinsam mit den Akteuren der jeweiligen Justizsysteme an der Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung von schwersten Menschenrechtsverletzungen und Straftaten in Deutschland und, durch die Zusammenarbeit mit anderen IJM-Büros, in Europa und weltweit. Aufgrund der Natur unserer globalen Arbeit haben wir immer wieder Berührungspunkte zu organisierter Kriminalität. Unseren Spendenden sind die mit unserer Arbeit verbundenen Risiken bekannt. Sie unterstützen uns aber dennoch, weil sie darauf vertrauen, dass wir trotz unserer weitreichenden Ansprüche an den transparenten Umgang mit Spenden sicherstellen können, dass wir ihre Sicherheit und Privatsphäre schützen. Das wäre leider nicht mehr möglich, wenn wir die Anforderungen des LobbyRG erfüllen würden. Aus dem langjährigen Kontakt mit Spendenden können wir darüber hinaus mit Sicherheit sagen, dass sie der Weitergabe ihrer Daten an den Bundestag und der Veröffentlichung nicht zustimmen würden und sich gezwungen sähen, sich in der Abwägung ihrer eigenen Sicherheitsinteressen und dem Schutz ihrer Privatsphäre gegen die weitere Unterstützung von IJM zu entscheiden. Uns liegt das Wohl unserer Spendenden genauso am Herzen wie das Wohl unserer Mitarbeitenden, welches nach § 4 Abs. 5 LobbyRG explizit geschützt wird. Daher nehmen wir ihre Bedenken ernst und können ihre Daten jetzt und in Zukunft nicht preisgeben. Unsere Arbeit ist primär über Spenden finanziert. Über deren Einsatz informieren wir auf unserer Homepage umfassend und transparent. Den Großteil der erhaltenen Gelder nutzen wir für unsere Projektarbeit im Ausland und nur nachrangig für Advocacy und Interessenvertretung innerhalb Deutschlands. IJM Deutschland ist Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und Träger des DZI Spenden-Siegels, welches den Umgang mit erhaltenen Spenden regelmäßig extern überprüft und deren zweckmäßigen Einsatz bestätigt. Darüber hinaus legen wir den Aufwand für Interessensvertretung inkl. Anzahl der Beschäftigten und die jährlichen finanziellen Aufwendungen transparent gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 5 und 6 LobbyRG offen. Da diese Aufwendungen aus freien Mitteln bestritten werden, können wir die Angaben keinen konkreten Spendenden zuordnen. An den von IJM Deutschland bearbeiteten Themen moderne Sklaverei und andere Formen von Gewalt gegen Menschen in Armut hat die Zivilgesellschaft aktuell ein ebenso großes Interesse wie an der Transparenz in der Politik. Ein demokratisches System zeichnet aus, dass insbesondere die Zivilgesellschaft am politischen Prozess beteiligt wird. Daher ist es besonders bedauerlich, dass die aktuelle Fassung des LobbyRG zum Shrinking Space zivilgesellschaftlicher Handlungsräume beiträgt und Organisationen zwingt, entweder ihre Finanzierung zu gefährden, indem sie Spendendendaten veröffentlichen, oder weitgehend auf Möglichkeiten zu verzichten, wichtige, gesellschaftlich relevante Themen in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Das LobbyRG führt durch die fehlende Differenzierung der anzugebenden Daten zu einer Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) zu Lasten von zivilgesellschaftlichen Interessenvertretenden und sorgt dafür, dass zukünftig wirtschaftliche Interessen in der Politik stärker vertreten sein werden, als zivilgesellschaftliche, was dem verfassungsrechtlich normierten Grundsatz des Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG entgegensteht. Als NGO, die sich für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, begrüßen wir die Einführung eines Lobbyregisters grundsätzlich als längst überfälligen Schritt. Gerne steht IJM Deutschland bereit, sich im Rahmen der Reformierung des Gesetzes zu beteiligen. In seiner gegenwärtigen Form lässt uns das Gesetz jedoch keine Wahl, als die Angabe von Spendenden zu verweigern.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja