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VSGK Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005309
- Ersteintrag: 07.10.2022
- Letzte Änderung: 26.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o BU WuppertalPauluskirchstr. 742285 WuppertalDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492024394114
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E-Mail-Adressen:
- info@vsgk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,35
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
189 Mitglieder am 25.04.2024, davon:
- 150 natürliche Personen
- 39 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- AHO
- ISHCCO
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Interessenvertretung, Information und Weiterbildung von Ingenieuren, Technikern und spezifischen Unternehmen, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung betreiben
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Beteiligungsprozess zur Prüfung der Baustellenverordnung
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Beschreibung:
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung (BaustellV) zum 1. April 2023 novelliert, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Ziel ist es, durch effektive Sicherheitsmaßnahmen bereits in der Planungsphase Unfallrisiken und kostentreibende Störungen des Bauablaufs zu verhindern. Insgesamt soll die Novellierung den Arbeitsschutz auf Baustellen weiter verbessern und die Zusammenarbeit der Gewerke optimieren. Im Zuge der Verbändebeteiligung vom 23. September 2022 zur Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung wurde ein Beteiligungsprozess ins Leben gerufen, an dem der VSGK neben anderen Berufsverbänden teilgenommen hat.
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Betroffenes geltendes Recht: BaustellV
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro