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Deutscher Fallschirmsportverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005269
- Ersteintrag: 28.09.2022
- Letzte Änderung: 09.02.2024
- Jährliche Aktualisierung: 28.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Comotorstraße 566802 ÜberherrnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49683692306
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E-Mail-Adressen:
- ralph.schusser@dfv.aero
- info@dfv.aero
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2220.001 bis 30.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Jutta Querbach
- Michelle Mette
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Zahl der Mitglieder:
11.440 Mitglieder am 28.06.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Recht"; Breitensport; Profisport; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Luft- und Raumfahrt
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Fallschirmsportverband ist in seiner Doppelrolle einerseits Beauftragter des BMDV und andererseits Bundesfachverband für den Fallschirmsport. Der Deutsche Fallschirmsportverband als beauftragter Luftfahrtverband ist gemäß § 31c Satz 1 und 2 LuftVG eine juristische Person des privaten Rechts, der vom BMDV mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraums durch Sprungfallschirme beauftragt wurde. Die Beauftragung des DFV umfasst die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben gemäß § 4 BeauftrV: 1) Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, 2) Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 3) Erteilung der Erlaubnisse zum Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz). 4) Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und 5) Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Der DFV ist, soweit ihm im Rahmen der Beleihung staatliche Aufgaben übertragen wurden, der mittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen. Unter den Begriff der mittelbaren Staatsverwaltung des Bundes fallen auch Beliehene, die zwar keine Behörden im organisatorischen Sinne, aber Behörden im funktionellen Sinne sind (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG). Der Deutsche Fallschirmsportverband e.V. vertritt bundesweit als Bundesfachverband die Interessen des organisierten Fallschirmsports. Der DFV fördert den Breiten- und Freizeitsport, als auch den Leistungs- und Wettkampfsport. Der Fallschirmsport umfasst hierbei auch alle Formen des menschlichen Fliegens, bei dem kein Fallschirm getragen wird, wie das "Indoorskydiving" oder das "Bodyflying", bei denen mit anderen technischen Mitteln als einem Fallschirm (beispielsweise Windtunnel) das Fliegen ermöglicht wird. Der DFV fördert alle Disziplinen des Weltverbandes Federation Aeronautique International (FAI), die von der International Skydiving Commission (ISC) definiert werden, sowie den Breitensport aller dieser Formen des Fallschirmsports.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja