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Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005149
- Ersteintrag: 08.09.2022
- Letzte Änderung: 28.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 28.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
z.Hd. Heike UtschBachstraße 5056321 BreyDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4926289898499
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E-Mail-Adressen:
- znvy@rsn-rhebcr.pbz
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2210.001 bis 20.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
37 Mitglieder am 31.05.2023
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Mitgliedschaften (1):
- Qrhgfpur Trfryyfpunsg süe Ireonaqfznantrzrag r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Erneuerbare Energien; Handwerk
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft (EFA) ist der europäische Branchenverband der Feuerstättenindustrie. Er versteht sich als Vertreter aller Hersteller und Zulieferer in den Bereichen Festbrennstoff-Feuerstätten und Abgastechnik. Zentrales Anliegen der EFA ist es, ihre Mitglieder zu unterstützen und zu fördern, ohne große oder kleine Unternehmen zu bevorzugen. Auf unseren Fachtagungen und Jahresversammlungen wollen wir der gesamten Branche ein europäisches Forum zum Austausch bieten. Wettbewerb und Konkurrenz achten wir, sehen aber unsere Aufgabe darin, die Branche als Ganzes zu vernetzen. Wir fördern das Gespräch und stellen Verbindungen her. Die EFA ist in wesentlichen Ausschüssen und Gremien zur Normierung und Regulierung vertreten. Hier wahren wir das Interesse der gesamten Branche, ob Mitglied oder nicht. Informationen zu Normierungen, Regulierungen und rechtlichen Rahmen geben wir weiter und schaffen für unsere Mitglieder eine einheitliche Information. Wir beraten unsere Mitglieder auch individuell bei besonderen Herausforderungen. Die EFA ist ein konkreter Ansprechpartner für Fragen zur Zulassung.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja