Seiteninhalt
Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. (BFS)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005146
- Ersteintrag: 07.09.2022
- Letzte Änderung: 12.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.04.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Graf-Adolf-Str. 6940210 DüsseldorfDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4921169509737
-
E-Mail-Adressen:
- vasb@osf-ri.qr
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Öffentliche Zuwendungen
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,05
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
1.008 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 1.000 natürliche Personen
- 8 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (2):
- ONT Fryofguvysr r.I.
- QOFI r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bund zur Förderung Sehbehinderter ist eine bundesweit arbeitende Selbsthilfeorganisation, welche die Belange aller Sehbehinderten unabhängig von Art und Schwere der Behinderung vertritt. 1962 wurde er als erster Zusammenschluss der in der alten Bundesrepublik gegründeten Selbsthilfevereine für Menschen mit Sehbehinderung gegründet. Wir engagieren uns für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben sehbehinderter Menschen in Deutschland. Wir bieten gezielte, lebensnahe Beratung und Unterstützung und setzen uns darüber hinaus als Interessenvertretung sehbehinderter Menschen aktiv für gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit in den verschiedenen Lebensbereichen ein. Ein besonderes Anliegen und Schwerpunkt unserer Arbeit ist die frühestmögliche Förderung sehbehinderter Kinder und Jugendlicher. Die Ausprägung der Sehbehinderung ist sehr individuell und das eingeschränkte Sehvermögen führt je nach Schweregrad zu erheblichen Einschränkungen in Mobilität, Lebensplanung, Beruf und Alltag. Jede Sehbehinderung ist anders. Sie birgt ganz individuelle Herausforderungen und Probleme, aber auch Chancen, sie zu bewältigen. Dabei stehen eine intensive Beratung, emotionale Unterstützung und ein Ausloten der Rehabilitationsmöglichkeiten besonders im Focus der ehrenamtlichen Arbeit. Der Bund zur Förderung Sehbehinderter setzt sich ein für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, für Bildung, Ausbildung und Rehabilitation. Darüber hinaus engagieren wir uns auch für Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion und Ehrenamt. Dieser fachliche Dialog mit Forschung, Medizin, pharmazeutischer Industrie, Sozialverbänden und Politik geschieht im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungsformaten und Diskussionsforen, oft in Partnerschaft mit den anderen Organisationen der Sehbehindertenselbsthilfe bzw. Dachverbänden der Selbsthilfe. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung bei Fragen und Entscheidungen, die diese Gruppe der Gesellschaft betreffen, ausdrücklich vorgesehen hat, werden Menschen mit Behinderungen noch zu wenig involviert und beteiligt. An dieser Umsetzung muss dringend weiter gearbeitet werden.
Konkrete Regelungsvorhaben (0)
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
-
GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroGKV Selbsthilfeförderung -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroProjektförderung für Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit
-
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22