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Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004951
- Ersteintrag: 14.07.2022
- Letzte Änderung: 13.04.2023
- Jährliche Aktualisierung: 13.04.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesvereinigung derFahrlehrerverbände e. V.Bessemerstr. 8212103 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930743065760
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E-Mail-Adressen:
- info@bvf-deutschland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Kurt Bartels
- Ralf Nicolai
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Zahl der Mitglieder:
18 Mitglieder am 15.03.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Güterverkehr; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) vertritt die Interessen von Fahrschulinhabern und angestellten Fahrlehrern gegenüber Gesetzes- und Verordnungsgebern in der EU und in der Bundesregierung. Außerdem unterstützt die BVF die Arbeit der Mitgliedsverbände auf Landesebene. Der Zusammenschluss der deutschen Fahrlehrerverbände zählt satzungsgemäß die Förderung der Verkehrssicherheit und den umweltbewussten Umgang mit Kraftfahrzeugen zu seinen Kernaufgaben. Außerdem will die BVF die Ausbildung des Fahrlehrer-Nachwuchses und die Fortbildung der Fahrlehrer koordinieren und fördern und einen Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene betreiben.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja