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BochumerBund
Nicht rechtsfähiger Verein
Identität der Interessenvertreterin/des Interessenvertreters
- Registernummer: R004902
- Letzte Änderung: 06.07.2022
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitnehmerverband
- Ersteintrag: 06.07.2022
- Jährliche Aktualisierung: –
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Kontaktdaten:
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Adresse
Im Heicken 344789 BochumDeutschland
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Informationen
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Telefonnummer
+491737181059
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E-Mails
- urvqr.fpuarvqre@obpuhzreohaq.qr
- orawnzva.wnrtre@obpuhzreohaq.qr
- Websites
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Telefonnummer
-
Adresse
Identität der Interessenvertreterin/des Interessenvertreters (finanzen)
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10.000 Euro (01/21 bis 12/21)
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Autorisierte Mitglieder
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Vertretungsberechtigte Person 1:
- Urvqr Fpuarvqre
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Funktion
Vorstandsvorsitzende
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Telefonnummer
+491737181059
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E-Mails
- urvqr.fpuarvqre@obpuhzreohaq.qr
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Vertretungsberechtigte Person 2:
- Orawnzva Wätre
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Funktion
Vorstandsvorsitzender
-
Telefonnummer
+491781612547
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E-Mails
- orawnzva.wnrtre@obpuhzreohaq.qr
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Vertretungsberechtigte Person 1:
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0):
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Zahl der Mitglieder:
2.275 Mitglieder am 28.06.2022
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Mitgliedschaften (0):
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich „Arbeit und Beschäftigung“; Pflege; Sonstiges im Bereich „Gesundheit“
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BochumerBund hat sich am 12. Mai 2020 gegründet und versteht sich als Spartengewerkschaft für Pflegeberufe. Um die Situation und die Arbeitsbedingungen für Pflegende deutlich zu verbessern, ist ein hoher Organisationsgrad erforderlich. Denn nur solidarisches und gemeinschaftliches Handeln kann die Gesamtsituation nachhaltig verändern. Es muss endlich mit und nicht über die Pflegenden geredet und verhandelt werden. Pflege ist die größte Berufsgruppe innerhalb des deutschen Gesundheitswesens und hat eine Stimme. Diese Stimme wollen wir gemeinsam sein!
Auftraggeber/-innen (0)
Zuschüsse und Spenden
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Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand(01/21 bis 12/21)
- Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
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Schenkungen Dritter(01/21 bis 12/21)
- Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.