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Glyphosat Arbeitsgemeinschaft (GLAR)
Informeller Zusammenschluss von vier Unternehmen
Identität der Interessenvertreterin/des Interessenvertreters
- Registernummer: R004812
- Ersteintrag: 22.06.2022
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk)
- Veröffentlicht am: 22.06.2022
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Kontaktdaten:
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Adresse
Julius-Leber-Straße 963450 HanauDeutschland
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Informationen
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Telefonnummer
+491729019493
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E-Mails
- tylcubfng-nt@ntevpbafraf.pbz
- Websites
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Telefonnummer
-
Adresse
Identität der Interessenvertreterin/des Interessenvertreters (finanzen)
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
0 Euro (01/21 bis 12/21)
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Autorisierte Mitglieder
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Vertretungsberechtigte Person 1:
- Puevfgvna Unfpuxn
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Funktion
Ansprechpartner
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Telefonnummer
+4915229405871
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E-Mails
- puevfgvna.unfpuxn@ahsnez.pbz
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Vertretungsberechtigte Person 1:
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0):
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Zahl der Mitglieder:
4 Mitglieder am 03.06.2022
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Mitgliedschaften (0):
commonSearch.registerEntryNavigation.descriptionActivity
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich „Landwirtschaft und Ernährung“; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich „Umwelt“
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben und in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Glyphosat Arbeitsgemeinschaft (GLAR) ist ein Zusammenschluss von vier Unternehmen, die sich in Deutschland für eine erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der EU im Rahmen des in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgesehenen Regulierungsverfahrens bis 2022 einsetzen. Aktivitäten von GLAR umfassen Informationen über Glyphosat, das Zulassungsverfahren, den Zugang zu Studien, Organisation von Sitzungen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit.
Auftraggeber/innen (0)
Zuschüsse und Spenden
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Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand(01/21 bis 12/21)
- Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
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Schenkungen Dritter(01/21 bis 12/21)
- Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.