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Schlichtungsstelle Energie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004779
- Ersteintrag: 14.06.2022
- Letzte Änderung: 23.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 23.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 13310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493027572400
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E-Mail-Adressen:
- vasb@fpuyvpughatffgryyr-raretvr.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
85 Mitglieder am 31.12.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Verbraucherschutz; Schlichtung und Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland und der EU
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von individuellen Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und privaten Verbrauchern. Sie arbeitet unabhängig und neutral und wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt (§111b EnWG). Getragen wird sie von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Mit ihrer Arbeit soll die Schlichtungsstelle die Gerichte entlasten und zur Zufriedenheit der Strom- und Gaskunden beitragen. Für Privatkunden bietet die Schlichtungsstelle ein modernes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen: Wenn sich private Verbraucher erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, in dem sie einen Schlichtungsantrag stellen. Zur Wahrung ihrer Aufgaben und der gesetzlichen Rahmenbedingungen steht die Schlichtungsstelle Energie insbesondere im Austausch mit den zuständigen Bundesministerien, der nach dem Gesetz zuständigen Behörde und - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - mit der Bundesnetzagentur.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja