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Stiftung taubblind leben
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
- Registernummer: R004774
- Ersteintrag: 14.06.2022
- Letzte Änderung: 23.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Turnhallenweg 765529 WaldemsDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4961267004715
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E-Mail-Adressen:
- t.reichstein@stiftung-taubblind-leben.de
- i.reichstein@stiftung-taubblind-leben.de
- info@stiftung-taubblind-leben.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Irmgard Reichstein
- Thomas Reichstein
- Hildegard Bruns
- Marion Böttcher
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Mitgliedschaften (3):
- Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Der Paritätische NRW
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Hör-/Sehbehinderung und Taubblindheit
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Auszug aus der Präambel der Satzung: "Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, dazu beizutragen, dass taubblinde Menschen im Sinne der von der Bundesregierung im März 2009 ratifizierten UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und unabhängig leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Initiatorin Irmgard Reichstein macht mit dieser Stiftungsgründung einerseits auf Probleme der Gesellschaft aufmerksam und baut andererseits zugleich Handlungsmöglichkeiten für taubblinde Menschen auf. Sie hofft dabei auf Verstärkereffekte im Miteinander von Staat und Stiftung und auf die rasche Umsetzung der Rechte dieses Personenkreises im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen." Um diese Ziele auch auf der politischen Ebene voranzubringen, werden bei sich bietender Gelegenheit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt oder diese auf Anfrage beraten. Ansprechpartner können sein das BMAS, dort besonders, aber nicht nur, die Abteilung V und der zuständige Staatssekretär oder Staatssekretärin, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, aber auch das BMG oder BMJ und Bundestagsabgeordnete mit entsprechendem Themenschwerpunkt. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt durch Teilnahme an von den genannten Stellen initiierten Veranstaltungen oder Besprechungen, Anschreiben oder Telefonate. Dabei stehen Verbesserungen der laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte vulnerablen Lebenssituation taubblinder Menschen in Deutschland im Fokus, um angesichts ihrer außergewöhnlich prekären Situation den Sozialstaat zu stärken und soziale Sicherung und Teilhabe in der Bundesrepublik auch für taubblinde Menschen flexibel, zukunftssicher und menschenwürdig zu gestalten.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
200.001 bis 210.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
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Leibinger Stiftung
Betrag: 90.001 bis 100.000 EuroFörderung von Projekten zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen -
Lipoid Stiftung
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroFörderung von Projekten zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen -
Reinhard Frank Stiftung
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroFörderung von Projekten zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen -
Kämpgen Stiftung
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroFörderung von Projekten zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22