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Bundesverband Tattoo e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004700
- Ersteintrag: 31.05.2022
- Letzte Änderung: 23.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 23.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Wehrhahn 1840211 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491803211866
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E-Mail-Adressen:
- info@bundesverband-tattoo.de
- w.holetzek@bundesverband-tattoo.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Wiebke Holetzek LL.B.
- Claudia Bender
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Zahl der Mitglieder:
393 Mitglieder am 30.05.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Viele Bereiche der Branche sind noch unzureichend oder gar nicht geregelt. Das stört zum einen die Behörden und verunsichert zudem auch die große Zahl der Tattookunden. Vor allem aber behindert es empfindlich das sichere und optimale Arbeiten aller Tätowierer. Hier schlägt der BVT die Brücke zwischen Tätowierern, Kunden und den Behörden und vertritt somit als geeinte Stimme die Interessen der gesamten Tattoobranche, die mittlerweile eine wirtschaftliche Größe in Deutschland darstellt. Viele namhafte deutsche Tätowierer und Tattoo-Fans wie z.B. Dr. Mark Benecke unterstützen die Arbeit des BVT. Unter dem Dach des Bundesverband Tattoo bündeln wir Fachwissen und Erfahrung und vertreten diese auf Augenhöhe mit den Behörden. Somit entsteht eine ernstzunehmende Interessengemeinschaft, deren Belange nicht einfach ignoriert werden können und befreit die Tätowierer von ihrem Status als Einzelkämpfer. Unsere Ziele Die Umsetzung unserer Ziele ist sehr arbeitsintensiv, zeitaufwendig und erfordert meist jahrelange Vorbereitung bis endlich etwas für die Öffentlichkeit sichtbar wird. - Etablierung von bundesweit einheitlichen Arbeits- und Hygienestandards - Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern und staatlichen Institutionen - Einrichtung eines Befähigungsnachweises von Fachkenntnissen - Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft & Forschung auf nationaler und internationaler Ebene - Aufklärung der Tattookunden und Verbesserung des Verbraucherschutzes - Angebot an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen - Bildung einer zentralen Anlaufstelle für Tätowierer und Tattookunden Wie wir Qualitätsstandards und Befähigungsnachweis verstehen Um Ihnen ein etwas konkreteres Bild zu vermitteln, was wir unter den beiden Begriffen verstehen, haben wir Ihnen im Folgenden ein kurze Erläuterung zusammen gefasst. Qualitätsstandards Der Bundesverband erarbeitet durchführbare Richtlinien, welche sowohl die Sichtweise der Tätowierer als auch der öffentlichen Stellen berücksichtigen wird. Das Wachstum der Branche ist zu erheblich, als dass die öffentlichen Stellen diese noch lange in einem rechtlich weitgehend unregulierten Bereich tolerieren wird. Nur Qualitätsstandards an denen kundige Tätowierer selbst mitgearbeitet haben, können uns davor schützen, dass der Gesetzgeber eigenständig agiert und Regelungen einführt, die realitätsfern und unpraktikabel für Tätowierer sind und die Zukunft der Tätowierkunst in Deutschland gefährden. Befähigungsnachweis Der Bundesverband hat es sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit den zuständigen Stellen die Basis für eine Zugangsregelung für Neutätowierer zu erarbeiten.Ein Befähigungsnachweis ist der wichtigste Baustein, um als seriöser Tätowierer wahrgenommen zu werden und Tattoofans vor Hobby- und Wohnzimmertätowierern zu schützen. Die Erteilung eines Gewerbescheins für einen Tätowierer sollte nach unserem Verständnis nur erfolgen, wenn ein hinreichender Nachweis über spezifische Kenntnisse u.a. in folgenden Bereichen erbracht wurde: - Technisches Handwerk - Hygiene - Dermatologie - Rechtliche Grundlagen Unsere Arbeitsgruppen Um unsere Kompetenzen optimal zu bündeln und zu nutzen, haben wir uns in den folgenden Arbeitsgruppen strukturiert: - AG Berufszugang - AG Qualitätsstandards - AG Öffentlichkeitsarbeit - AG Verbraucherschutz - AG Kunst und Kultur - AG Tattooentfernung - AG Piercing
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Nein