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Andreas Hermes Akademie (AHA) im Bildungswerk der Deutschen Landwirtschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R004495
- Ersteintrag: 10.05.2022
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Godesberger Allee 6653175 BonnDeutschland
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Informationen:
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Telefonnummer: +49228919290
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E-Mail-Adressen:
- n.dhvevat@naqernf-urezrf-nxnqrzvr.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/20 bis 12/2060.001 bis 70.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Vertretungsberechtigte Person(en):
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Vertretungsberechtigte Person 1:
- Wbnpuvz Ehxjvrq
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Funktion: Vorsitzender
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Telefonnummer: +493031904438
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E-Mail-Adressen:
- w.ehxjvrq@onhreaireonaq.arg
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Vertretungsberechtigte Person 2:
- Oreauneq Xeüfxra
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Funktion: Stellvertretender Vorsitzender
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Telefonnummer: +4930319040
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E-Mail-Adressen:
- o.xehrfxra@onhreaireonaq.arg
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Vertretungsberechtigte Person 3:
- Treuneq Fpujrgwr
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Funktion: Stellvertretender Vorsitzender
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Telefonnummer: +4930208486982
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E-Mail-Adressen:
- t.fpujrgwr@iyx-ntene.qr
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Vertretungsberechtigte Person 1:
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Qe. Naqernf Dhvevat
- Znervxr Zrla
- Zngguvnf Zruare
- Znevrgurerf Söefgre
- Avpbyr Obybzrl
- Cuvyvcc Pbamr-Ebbf
- Znevxn Chfxrccryrvg
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Zahl der Mitglieder:
13 Mitglieder am 01.01.2022
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Mitgliedschaften (4):
- Ireonaq qre Ovyqhatfmragera vz Yäaqyvpura Enhz (IOYE)
- Ohaq qre Qrhgfpura Ynaqwhtraq r.I.
- NtevPbeq imj (Oeüffry)
- Neorvgfxervf qre Ovyqhatffgäggra haq Nxnqrzvra (Urvzibyxfubpufpuhyra) va AEJ r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich „Bildung und Erziehung“; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich „Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen“; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich „Landwirtschaft und Ernährung“; Politisches Leben, Parteien; Ländlicher Raum; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Andreas Hermes Akademie im Bildungswerk der Deutschen Landwirtschaft e.V. (AHA) fördert seit mehr als 70 Jahren Menschen in den ländlichen Räumen und der Landwirtschaft durch berufliche und persönliche Weiterbildung in Deutschland, verschiedenen Ländern in Europa, Afrika und Asien. Unsere Kernkompetenzen sind Organisations- und Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmertum und Change-Management. Zudem fördern wir den Dialog zu Themen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse strebt die AHA dabei an, denn sie steht für nachhaltige Lebens- und Bleibeperspektiven in den ländlichen Räumen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
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Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand (3)Geschäftsjahr: 01/20 bis 12/20
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Bezirksregierung Köln (für die Landesregierung NRW)Betrag: 170.001 bis 180.000 EuroZeughausstraße 2-10, 50667 KölnFörderung mit Landesmitteln nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG)
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AgriCord vzwBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroRue de Trèves/Trierstraat 61, B-1040 Brussels (Belgium)EU Projektmittel für Capacity Buildung für und Weiterleitung an Bauernorganisationen in Afrika
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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)Betrag: 3.280.001 bis 3.290.000 EuroFriedrich-Ebert-Allee 32 + 36, 53113 BonnFinanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für verschiedene Maßnahmen/Projekte zur Stärkung bäuerlicher Organisationen in Afrika und Indien.
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Schenkungen Dritter
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Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Begründung für die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Ziff. 7 LobbyRG: 1. Ziel des LobbyRG ist es, transparent offenzulegen, welche Interessenvertreter:innen mit welchen Mitteln und Aufwand Interessenvertretung ggü. Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder ggü. der Bundesregierung betreibt. 2. Die Andreas Hermes Akademie (AHA) ist ein gemeinnütziger Verein. Der wesentliche Satzungszweck ist ein Bildungsauftrag, Konkret die Begleitung und Unterstützung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen von Menschen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen in Deutschland und weltweit. Interessenvertretung ist kein unmittelbarer Satzungszweck. Als reine Annextätigkeit dient sie der Unterstützung der Umsetzung des Satzungszwecks und ist somit nachrangig. 3. Die AHA finanziert sich zu über 95% aus Kursgebühren und Zuwendungen öffentlicher deutscher, ausländischer oder internationaler Geber. Diese Zuwendungen dienen dem Bildungsauftrag und fördern konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Eine Verwendung dieser Zuwendungen für Interessenvertretung ist nur zulässig, soweit dies im konkreten Zuwendungsbescheid bzw. der Zuwendungsvereinbarung vorgesehen ist. 4. Nur weniger als 2% finanziert sich die AHA aus Spenden und Einnahmen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Teilweise widmen Spender:innen ihre Spenden für einen konkreten Zweck, entweder für konkrete Projekte oder aber für bestimmte Zielgruppen. Eine Widmung von Spenden zur Interessenvertretung im Rahmen des Satzungszwecks ist nicht ausgeschlossen, kam bisher allerdings nicht vor und ist höchst unwahrscheinlich. 5. Den Aufwand für Interessenvertretung, nämlich die Anzahl der Beschäftigten und die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung gibt die AHA im Lobbyregister transparent gem. § 3 Abs. (1) Ziff. 5 und 6 LobbyRegG an. 6. Der Aufwand der AHA für Interessenvertretung ergibt sich bereits aus den Angaben nach § 3 Abs. (1) Ziff. 5 und 6 LobbyRegG. Da die für Interessenvertretung aufgewandten finanziellen Mittel aus anderen Mitteln bestritten werden, können sie Spender:innen nicht zugeordnet werden. 7. Die Angabe bestimmter Spender:innen erzeugt daher im Kontext der Tätigkeit der AHA keine weitere Transparenz. Vielmehr besteht das Risiko, dass die Öffentlichkeit hierdurch den falschen Eindruck erhält, die genannten Spender:innen würden die veröffentlichten Beträge konkret für Interessenvertretung zuwenden. 8. Zudem sehen viele Spender:innen die konkrete Veröffentlichung von allg. Spenden für gemeinnützige Zwecke kritisch 9. Die AHA fühlt sich Spender:innen verpflichtet und nimmt deren unter (8) dargestellten berechtigten Befürchtungen ernst. Fazit: Da die AHA bereits mit den anderen Angaben nach § 3 LobbyRegG ihren Aufwand für Interessenvertretung transparent offenlegt, Spender:innen Aufwendungen für Interessenvertretung nicht konkret fördern und die AHA die berechtigten Befürchtungen der Spender:innen ernst nimmt, hält die AHA es für richtig, die Angaben nach § 3 Abs. (1) Ziff. 7 a. bis c. LobbyRegG insgesamt zu verweigern.
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
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Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja