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Deutsches Institut für reines Bier e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004314
- Ersteintrag: 25.04.2022
- Letzte Änderung: 26.04.2023
- Jährliche Aktualisierung: 26.04.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Max Straubinger MdBPlatz der Republik 111011 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493022771238
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E-Mail-Adressen:
- znk.fgenhovatre@ohaqrfgnt.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
120 Mitglieder am 10.03.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Kultur
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Deutsche Institut für Reines Bier e.V. (DIRB) wurde 1974 als überparteilicher Verein von Parlamentariern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gegründet. Es setzt sich seither für den Erhalt des Reinheitsgebotes und der Braukultur ein. Als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt ist das Reinheitsgebot heute sowohl national als auch auf europäischer Ebene rechtlich abgesichert. Seit der Verkündung des Reinheitsgebotes am 23. April 1516 durch Herzog Wilhelm IV. gilt bis heute unverändert, dass Bier in Deutschland aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser zu brauen ist. Auf europäischer Ebene ist nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier als traditionelles Lebensmittel anerkannt worden. Ziel des DIRB ist es, sich trotz dieser rechtlichen Absicherung weiterhin für die Reinheit und Vielfalt des deutschen Bieres im In- und Ausland einzusetzen und die Vorteile des Reinheitsgebotes zu verdeutlichen. Die 1.500 deutschen Brauereien brauchen nicht mehr als vier Zutaten, um daraus rund 7.000 verschiedene Marken in einer Vielzahl von Sorten zu brauen. Das Reinheitsgebot ist darüber hinaus auch eine Garantie für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass deutsches Bier ein nach höchsten Standards hergestelltes Genussmittel ist. Mitglieder des DIRB sind amtierende und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus Bundestag, Landtagen und Kommunalparlamenten sowie Persönlichkeiten aus Verbänden, Organisationen und der Wirtschaft. Das DIRB erhebt keine Mitgliedsbeiträge und verfügt als Verein über kein Vermögen. Europapolitik und Europäische Union (enthält Unterbereiche) -EU-Binnenmarkt -EU-Gesetzgebung Landwirtschaft und Ernährung (enthält Unterbereiche) -Lebensmittelsicherheit -Lebens- und Genussmittelindustrie Umwelt (enthält Unterbereiche) -Klimaschutz -Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Wirtschaft (enthält Unterbereiche) -Industrie -Handwerk -Kleine und mittlere Unternehmen -Verbraucherschutz -Wettbewerbsrecht"
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja