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Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004309
- Ersteintrag: 25.04.2022
- Letzte Änderung: 18.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bund Deutscher Champignon-und Kulturpilzanbauer e.V.Claire-Waldoff-Straße 710117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020006528
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E-Mail-Adressen:
- info@der-champignon.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2270.001 bis 80.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,30
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Laura Lafuente
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Gesamtzahl der Mitglieder:
33 Mitglieder am 04.03.2024, davon:
- 1 natürliche Person
- 32 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- European Group of Mushroom Growers (GEPC)
- Zentralverband Gartenbau e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BDC vertritt die Interessen der deutschen Kulturpilzanbauer in Anbaubelangen, bei wirtschaftlichen und technologischen Fragestellungen und agiert als Vertretung der Mitglieder als berufsständische Vereinigung. Grundlagen der Arbeit des BDC´s sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus angegliederten Wirtschaft, Gesellschaft Wissenschaft und Politik.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Anwendungsbezogene Ausnahme für Speisepilzanbau in der Torfminderungsstrategie des BMEL
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Beschreibung:
Der BDC fordert eine anwendungsbezogene Ausnahmeregelung für den Kulturpilzanbau in Deutschland bei der Torfnutzung nach 2030 ein. Die Branche arbeitet seit Jahren europaweit an einer Lösung, jedoch konnte noch kein adäquater Ersatzstoff gefunden werden, der eine vergleichbare handelsübliche Qualität der Pilze gewährleistet.
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft, Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro