Seiteninhalt
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004184
- Ersteintrag: 13.04.2022
- Letzte Änderung: 10.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 10.06.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Westhafenplatz 160327 Frankfurt am MainDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4969153227510
-
E-Mail-Adressen:
- cbfg@osvs.qr
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2220.001 bis 30.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
-
Zahl der Mitglieder:
169 Mitglieder am 12.02.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Vertretung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen und Anliegen von Inkassounternehmen und anderen BFIF e. V. Mitgliedern ausartverwandten Berufsständen. Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von BFIF e. V. Mitgliedern. Mitwirkung und Begutachtung bei Registrierungs- und Zulassungsanträgen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV). Bekämpfung von Mißbräuchen auf dem Gebiet derRechtsberatung / Rechtsdienstleistung und des unlauteren Wettbewerbs. Förderung von Gesetzgebung und Rechtspflege im Interesse der Verbandsmitglieder.
-
Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (15):
-
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften
-
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften
-
Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten
-
Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge
-
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung desJustizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)
-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
-
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechtes des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes
-
Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
-
Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
-
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung
-
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
-
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Nein