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rehaVital Gesundheitsservice GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R003954
- Ersteintrag: 31.03.2022
- Letzte Änderung: 21.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Überseering 10A22297 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494022728729
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E-Mail-Adressen:
- pgrunau@rehavital.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23200.001 bis 210.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Henning Schweer
- Patrick Grunau
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Gesamtzahl der Mitglieder:
135 Mitglieder am 13.02.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
- Wir versorgen Deutschland e.V.
- rehaKIND e.V.
- Bundesverband Internetmedizin (BiM) e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH ist eine Gemeinschaft von über 130 Sanitätshäusern und Gesundheitsfachbetrieben mit mehr als 700 Standorten und über 12.000 Beschäftigten in Deutschland und Österreich. Sie setzt sich für die politischen Interessen der Hilfsmittelleistungserbringer und eine qualitativ hochwertige, patientenorientierte Hilfsmittelversorgung in Deutschland ein. Hierzu werden Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung, der Bundesministerien und deren Fachabteilungen sowie den Abgeordneten des Bundestages inklusive deren Fachreferent:innen geführt. Ziel der rehaVital ist es dabei, auf Probleme und Herausforderungen in der Versorgung der Patient:innen und für die versorgenden Betriebe im Hilfsmittelbereich aufmerksam zu machen, über Reformbedarf zu informieren und Reformvorschläge einzubringen. Zentrale Themen sind dabei insbesondere der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der Bürokratieabbau, die Digitalisierung und Qualitätssicherung in der Versorgung sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer. Im Rahmen der politischen Interessenvertretung übermittelt die rehaVital Gutachten und Positionspapiere zu Themen der Hilfsmittelversorgung und des Gesundheitswesens allgemein sowie Stellungnahmen, Kommentare und Änderungsvorschläge zu geplanten gesetzlichen Regelungen im Gesundheitsbereich an die oben genannten politischen Vertreter:innen und lädt diese zu Veranstaltungen wie beispielsweise Parlamentarischen Abenden, Diskussionsveranstaltungen, Empfängen und Fachvorträgen ein.
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Reform der Hilfsmittelversorgung (Vertragswesen)
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Beschreibung:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform der Hilfsmittelversorgung (Zulassung / Präqualifizierung)
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Beschreibung:
Das System der Zulassung / Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung soll überarbeitet und entbürokratisiert werden. Dabei soll der Grundsatz gelten: wer eine Präqualifizierung erwirbt, muss auch versorgen (dürfen). Dieses Reformvorhaben ist Teil der Forderung nach Einführung von Leitverträgen in der Hilfsmittelversorgung. Hierzu soll insb. § 126 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht
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Beschreibung:
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
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Beschreibung:
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich
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Beschreibung:
Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.160.001 bis 1.170.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23