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Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R003900
- Ersteintrag: 29.03.2022
- Letzte Änderung: 12.04.2023
- Jährliche Aktualisierung: 12.04.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
An der Lay 454578 Kerpen-LooghDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496593989642
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E-Mail-Adressen:
- ohreb@qths.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2230.001 bis 40.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
600 Mitglieder am 01.01.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; EU-Gesetzgebung; Kultur; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die DGUF fördert seit mehr als 50 Jahren die Anliegen der Ur- und Frühgeschichte und angrenzender Wissenschaften. Sie trägt zur Verbreitung gesicherter und fundierter Erkenntnisse über die Archäologie und zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen von moderner Archäologie in Forschung und Lehre sowie in Bodendenkmalschutz und -pflege bei. Die DGUF ist der mitgliederstärkste bundesweit tätige Fachverband für die mitteleuropäische Archäologie.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Der Jahresabschluss liegt nur Vereinsmitgliedern sowie dem Finanzamt offen.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein