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LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R003450
- Ersteintrag: 15.03.2022
- Letzte Änderung: 05.04.2023
- Jährliche Aktualisierung: 07.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Eisvogelweg 191161 HilpoltsteinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49917447750
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E-Mail-Adressen:
- infoservice@lbv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2220.001 bis 30.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Helmut Beran
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Zahl der Mitglieder:
94.100 Mitglieder am 30.09.2022
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Mitgliedschaften (6):
- Deutscher Naturschutzring (DNR)
- Naturschutzbund Deutschland (NABU)
- Deutscher Fundraising Verband
- Initiative Transparente Zivilgesellschaft
- Internationale Alpenschutzkommission - CIPRA
- Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. ist der umfassende Schutz der Natur, insbesondere die Förderung des Arten- und Biotopschutzes. Die Aufgaben und Ziele des LBV sind insbesondere: a) Bewahrung und Verbesserung natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen der freilebenden, heimischen Tier- und Pflanzenarten, b) Förderung ressourcenschonenden, umweltverträglichen Lebens und nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle des Menschen, der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt, c) Mitwirkung an der Umsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen und Konventionen zum Schutz der biologischen Vielfalt (z.B. Biodiversitätskonvention), d) Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, e) Entwicklung und Verbreitung umweltethischer Maßstäbe unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes, f) Förderung des Natur- und Umweltschutz- sowie des Nachhaltigkeitsgedankens im gesamten Bildungs- und Erziehungsbereich. Dies kann durch die Erwachsenen und Jugendbildung, öffentliche Veranstaltungen für alle Gesellschafts- und Altersgruppen, Lehrerfortbildung und den Betrieb eines Kindergartens geschehen. Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Alters mit Behinderung soll durch die Kommunikation mit der Natur umweltpädagogisch und nachhaltig eine Verbesserung ihrer Lebensqualität ermöglicht werden. g) Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Natur- und Umweltschutzes, h) Einwirkung auf die Gesetzgebung, öffentliche Entscheidungsträger sowie gesellschaftlich relevante Gruppen und Organisationen im Sinne des Verbandszwecks, i) Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte und, soweit im Einzelfall geboten, der gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelfe in öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die die Belange des Natur- und Umweltschutzes berühren.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (18):
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Bayerische Akademie für Naturschutz und LandschaftspflegeBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroLaufenZuschuss Artenschutz
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroMünchenZuschuss Flächenpflege
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Bezirk MittelfrankenBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroAnsbachZuschuss Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Bezirk NiederbayernBetrag: 210.001 bis 220.000 EuroLandshutZuschuss Artenschutz, Flächenkauf, Umweltbildung
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Bezirk OberbayernBetrag: 970.001 bis 980.000 EuroMünchenZuschuss Artenschutz, Flächenkauf, Umweltbildung
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Bezirk UnterfrankenBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroWürzburgZuschuss Artenschutz, Umweltbildung
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Bundeskasse TrierBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroTrierZuschuss BFD
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Bayerischer NaturschutzfondsBetrag: 1.390.001 bis 1.400.000 EuroMünchenZuschuss Artenschutz, Flächenkauf
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Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenBetrag: 160.001 bis 170.000 EuroLandshutZuschuss Flächenpflege
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Bayerisches Landesamt für UmweltBetrag: 760.001 bis 770.000 EuroHofZuschuss Artenschutz
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Bezirk OberfrankenBetrag: 190.001 bis 200.000 EuroBayreuthZuschuss Umweltbildung, Flächenpflege
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Bezirk OberpfalzBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroRegensburgZuschuss Artenschutz, Umweltbildung
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Bezirk SchwabenBetrag: 150.001 bis 160.000 EuroAugsburgZuschuss Artenschutz, Umweltbildung, Flächenkauf
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Stadt HilpoltsteinBetrag: 640.001 bis 650.000 EuroHilpoltsteinZuschuss Kindergarten
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Stadt MünchenBetrag: 450.001 bis 460.000 EuroMünchenZuschuss Flächenpflege, Umweltbildung
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und VerbraucherschutzBetrag: 330.001 bis 340.000 EuroMünchenZuschuss Umweltbildung
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Zweckverband RothseeBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroRothZuschuss Umweltbildung
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Bayerischer JugendringBetrag: 180.001 bis 190.000 EuroMünchenZuschuss NAJU
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Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Der Naturschutzverband LBV ist eine gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisation, für die private Spenden eine wichtige Finanzierungsquelle sind. Nur so können wir unser dem Allgemeinwohl dienlichem satzungsmäßigem Ziel, Natur- und Umweltschutz zu stärken bzw. praktisch durchzuführen, nachkommen. Die öffentliche Nennung der privaten Daten unserer Privatspender im Lobbyregister können wir nicht verantworten, daher sehen wir uns gezwungen, die Angabe zu Spenderdaten zu verweigern. Eine öffentliche, weltweit jederzeit einsehbare Listung der Privatdaten unserer Spender hätte auf potenzielle Spender eine extrem hohe abschreckende Wirkung. Wir müssten gar mit dem Ausbleiben entsprechender Spenden rechnen, was uns in unserer Arbeit massiv einschränken würde. Für die betroffenen Spender wiederum würde eine Nennung potenziell diverse Probleme verursachen (Angst vor Straftaten, Streit mit Familienangerhörigen etc.) und sonstige Bedenken beim Datenschutz auslösen. Transparenz ist dem LBV sehr wichtig, dies zeigen wir unter anderem durch unsere Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Daher begrüßen wir auch grundsätzlich die Einrichtung eines Lobbyregisters. Die Regeln müssen unserer Meinung nach aber so ausgestaltet sein, dass zivilgesellschaftliche Akteure, die auf Spenden angewiesen sind, nicht massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja