Seiteninhalt
Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003384
- Ersteintrag: 14.03.2022
- Letzte Änderung: 14.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.05.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Französische Strasse 1210117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493020188334
-
E-Mail-Adressen:
- xbagnxg@qrhgfpure-xvgnireonaq.qr
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Jnygenhq Jrrtznaa
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
106 Mitglieder am 16.02.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (1):
- NTW Neorvgftrzrvafpunsg süe Xvaqre- haq Whtraquvysr r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kinder- und Jugendpolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V. ist das Sprachrohr der sozialunternehmerischen Kita-Träger in Deutschland und vertritt deren Interessen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Der Deutsche Kitaverband vertritt die Trägerinteressen in staatlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Gremien und befördert den Austausch mit Öffentlichkeit und Politik. Der Verband sieht sich als Partner von Politik und Gesellschaft. Gemeinsam möchten wir eine ideale Bildung und Betreuung von Kindern sicherstellen. Ziel ist vor allem die Weiterentwicklung der Kita-Qualität und der kontinuierliche Austausch über die grundsätzlichen Herausforderungen von freien Kita-Trägern. Hierzu ist der Verband im Dialog mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den relevanten Ministerien auf Bundes- und Landesebene. Des Weiteren werden Fachveranstaltungen durchgeführt, Positionspapiere und Stellungnahmen verfasst sowie Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
Konkrete Regelungsvorhaben (3)
-
KiQuTG
-
Beschreibung:
Die Qualität von Kindertageseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die ganzheitliche Entwicklung junger Persönlichkeiten – die Kita-Träger spielen dabei eine Schlüsselrolle. Investitionen in qualitätsvolle Kitas sind daher nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für die Weiterentwicklung von Kitaqualität ist es erforderlich, den vorherrschenden Qualitätsbegriff in der Familienpolitik zu überdenken. Bisher liegt der Fokus stark auf quantitativ messbaren Strukturmerkmalen wie Fachpersonalschlüsseln und Gruppengrößen, während Prozess- und Ergebnisqualität zu wenig Beachtung finden.
-
Betroffenes geltendes Recht: KiQuTG
-
Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik, Vorschulische Bildung
-
Beschreibung:
-
Ganztagsförderung von Grundschulkindern
-
Beschreibung:
Die politische Initiative zum Ausbau und zur Förderung der Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) stellt das gesamte System vor große Herausforderungen. Der Deutsche Kitaverband setzt sich ein für die Pluralität der Bildungsangebote und für das Recht der Eltern, zwischen unterschiedlichen – möglichst wohnortnahen – pädagogischen Konzepten, Bildungsangeboten sowie Trägern wählen zu können. Diese Vielfalt gilt es bei der Förderung und dem Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu berücksichtigen.
-
Betroffenes geltendes Recht: GaFöG
-
Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik
-
Beschreibung:
-
Anerkennung freier Träger
-
Beschreibung:
Formal sind die freien Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt. Gleichwohl gestaltet sich in der Realität die Arbeit der freien Träger erheblich schwieriger als die der öffentlichen Träger. Die Verfassungsmäßigkeit von § 75 SGB VIII sollte neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass alle Organisationen mit den nötigen Fachkenntnissen als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können.
-
Betroffenes geltendes Recht: SGB 8
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
-
Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
140.001 bis 150.000 Euro