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Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R003360
- Ersteintrag: 13.03.2022
- Letzte Änderung: 06.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 06.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bliersheimer Straße 6247229 DuisburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49206549220
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E-Mail-Adressen:
- fvehs@fehs.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
19 Mitglieder am 01.01.2023
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., Berlin
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein hat die Aufgabe, die allgemeinen wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder zu fördern. In diesem Rahmen obliegt es ihm die fachlichen Interessen der Erzeuger und Verarbeiter von Eisenhüttenschlacken sowie des beteiligten Handels wahrzunehmen sowie seine Mitglieder über die Verwendungsmöglichkeiten der Eisenhüttenschlacken aufzuklären und zu beraten.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein