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Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK)
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R003355
- Ersteintrag: 12.03.2022
- Letzte Änderung: 25.07.2023
- Jährliche Aktualisierung: 25.07.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Naundorfer Straße 101558 GroßenhainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4935225287744
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E-Mail-Adressen:
- lebensmittelkontrolle@bvlk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
2.500 Mitglieder am 30.03.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband fördert und baut die Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen aus, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung als eine wichtige Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu erreichen. Des Weiteren werden grundsätzliche Stellungnahmen zu Vorhaben erarbeitet, welche die im Bundesverband zusammengeschlossenen Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure betreffen. Weitere Aufgaben sind a) der Zusammenschluss der Lebensmittelkontrolleure der einzelnen Bundesländer und sich dafür einzusetzen, dass deren berufliche, wirtschaftliche und sozialen Interessen gewahrt und gefördert werden; b) das Erreichen eines einheitlichen Berufsbildes und Berufsbezeichnung; c) Themen aus dem Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung und d) die Weiter- und Fortbildung in fachlichen und berufsständischen Belangen sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein