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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 26.10.2023
LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R003309
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 09.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 06.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Öffentlich-rechtliche Organisation (z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Diether-von-Isenburg-Straße 9-1155116 MainzDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4961319305510
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E-Mail-Adressen:
- freivpr@ycx-eyc.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigert
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Crgen Ertryva
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Zahl der Mitglieder:
2.471 Mitglieder am 24.02.2023
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Mitgliedschaften (4):
- Ohaqrfcflpubgurencrhgraxnzzre
- Ynaqrfmragenyr süe Trfhaqurvgfsöeqrehat va Eurvaynaq-Csnym r.I.
- Mhxhasgfvavgvngvir Eurvaynaq-Csnym r.I. (MVEC)
- Vafgvghg süe Xnzzreerpug r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist die berufsständische Vertretung von rund 2.400 Psychologischen Psychotherapeut/ innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen. Alle Psychologischen Psychotherapeut/ innen und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut/ innen, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, sind Pflichtmitglieder der Kammer. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zählt zu den Heilberufekammern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat die Umsetzung von gesetzlich geregelten Aufgaben an die Kammer delegiert, damit die Angehörigen dieser Berufsgruppe fachkundig selbst im gesetzlichen Rahmen die für sie wichtigen Bestimmungen erarbeiten und beschließen können. Die zentrale Rechtsquelle ist das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz. Dieses schreibt der Landespsychotherapeutenkammer die Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder als Aufgabe zu. Der Gesetzgeber hat der Kammer gleichzeitig aufgetragen, die Berufsausübung zu regeln, qualitätssichernde Maßnahmen für die Mitglieder verbindlich festzulegen und über deren Einhaltung zu wachen. Die Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer enthält die zentralen Regelungen und legt als Aufgaben der Kammer unter anderem fest: - für die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes einzutreten, - für ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Mitgliedern anderer Kammern zu sorgen, sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe hinzuwirken, - die Berufsausübung der Kammermitglieder zu regeln und Beratungen in berufsfachlichen und allgemeinen berufsrechtlichen Fragen anzubieten, - die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen, - öffentliche Stellen zu beraten und zu unterstützen sowie Sachverständige zu benennen, - die Aufsichtsbehörden über für den Berufsstand bedeutsame Vorkommnisse in Berufsausübung und Berufsaufsicht zu informieren, - die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern, - im Rahmen ihrer Zuständigkeit Belange der Qualitätssicherung wahrzunehmen, - die mit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Zusammenhang stehenden präventiven, kurativen und rehabilitativen Einrichtungen des Berufsstandes zu fördern, - an der Aus- und Fortbildung von sonstigen in der Gesundheitsversorgung Tätigen mitzuwirken, - Bedarfsplanungsfragen aufzugreifen Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, steht die Landespsychotherapeutenkammer im politischen Austausch mit verschiedenen Akteuren aus Gesellschaft und Politik, v.a. des Gesundheitswesens. Sie engagiert sich in gesellschaftlichen Notsituationen wie beispielsweise in der so genannten Flüchtlingskrise, nach der Amokfahrt in Trier und nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Sie macht sich stark für die psychotherapeutische Versorgung auch von benachteiligten Personengruppen wie beispielsweise Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund, behinderten Menschen, arbeitslosen Menschen oder Menschen aus der LGBTQ-Community. Darüber hinaus vertritt der Kammervorstand die Interessen des Berufsstandes und psychisch kranker Menschen durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen. Die Vertreterversammlung der Kammer, die alle fünf Jahre von allen Kammermitgliedern in freier, gleicher, geheimer, unmittelbarer und schriftlicher Wahl gewählt wird, kann sich kann sich politisch durch Resolutionen zu verschiedenen Themen mit psychotherapeutischem Bezug äußern. Vertreter/ innen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sind außerdem in verschiedenen Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer aktiv, um auf Bundesebene gemeinsam mit den anderen Landespsychotherapeutenkammern Strategien zu entwickeln und die Ziele ihres Berufsstandes zu verfolgen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Der aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren finanzierte Kammerhaushalt dient der Deckung der Pflichtaufgaben der Kammer. Nach den Bestimmungen des Heilberufsgesetzes und der Satzung über das Haushaltswesen ist lediglich eine Jahresrechnung im Sinne einer Einnahme-/ Ausgabenübersicht zu erstellen, die nur der Kammerversammlung und der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein