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Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern
Nicht rechtsfähiger Verein
- Registernummer: R003000
- Ersteintrag: 07.03.2022
- Letzte Änderung: 23.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 23.10.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
AG der sächs. Handwerkskammernc/o Handwerkskammer ChemnitzLimbacher Straße 19509116 ChemnitzDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493715364235
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E-Mail-Adressen:
- uts@ujx-purzavgm.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
3 Mitglieder am 10.02.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Güterverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat unbeschadet der Selbstständigkeit der einzelnen Kammern folgende Aufgaben: (1) Koordinierung der Auffassung über die einheitliche Durchführung der gemeinsamen Aufgaben der Kammern. (2) Vertretung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Kammern gegenüber den Landes- und Bundesbehörden. (3) Pflege der Beziehungen der Kammern zu den anderen Berufsorganisationen des Handwerks und zu den übrigen Organisationen der Wirtschaft. (4) Durchführung gemeinsamer, im Interesse des Gesamthandwerks liegender Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. (5) Durchführung von Wirtschafts- und Gewerbeförderungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene im Einvernehmen mit den Mitgliedern; Verbindung zum Deutschen Handwerksinstitut. (6) Verbindung zu Presse, Funk und Fernsehen. (7) Abstimmung über Grundsatzfragen der Arbeit auf den Gebieten der Interessenvertretung, Handwerksförderung und Selbstverwaltung der Handwerkskammern. (8) Erledigung weiterer Sonderaufgaben gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. (9) Durchführung gemeinsamer, im Interesse des Gesamthandwerks liegender Maßnahmen auf Europaebene.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.