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Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002979
- Ersteintrag: 05.03.2022
- Letzte Änderung: 28.02.2024
- Jährliche Aktualisierung: 30.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gotenstraße 1420097 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49404502833910
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E-Mail-Adressen:
- chryssos@stiftung-grs.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Mitgliedschaften (1):
- Eucobat aisbl, Zaventem, Belgien
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Stiftung GRS Batterien ist ein industriegetragenes Kompetenzzentrum für Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft. Die Stiftung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Batterien und Akkumulatoren auf politischer, gesetzlicher und technisch/industrieller Ebene ein. Ihrem Stiftungszweck folgend betreibt die Stiftung GRS Batterien ein nicht gewinnorientiertes, diskriminierungsfreies Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien auf Grundlage §7 Batteriegesetz.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Die Stiftung GRS Batterien betreibt gemäß Ihres Stiftungsauftrages ein Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien. Hierbei entstehen Erlöse aus Entsorgungskostenbeiträge auf Basis von Inverkehrbringungsmengen einzelner Batteriehersteller. Eine Veröffentlichung des handelsrechtlich nicht offenlegungspflichtigen Jahresabschlusses könnte unzulässige Rückschlüsse auf Wirtschaftsdaten einzelner Herstellerunternehmen ermöglichen.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein