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BKK Landesverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Registernummer: R002958
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 16.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 16.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Juristische Person des öffentlichen Rechts
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Züricher Str. 2581476 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4989745790
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E-Mail-Adressen:
- cbyvgvx@oxx-yi-onlrea.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2220.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/222,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Qvcy. Fp. Cby. Havi. Oneonen Ubssznaa-Pneyf
- Qe. Wnan Enaaroret
- Qe. Enys Ynatrwüetra
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 07.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- OXX Qnpuireonaq r.I., Znhrefgenßr 85, 10117 Oreyva
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Parlamentarisches Verfahren; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BKK Landesverband Bayern ist die Dachorganisation für alle Betriebskrankenkassen, die ihren Hauptsitz in Bayern haben. Hierzu zählen 16 Mitgliedskassen. Darüber machen wir uns auch für die bundesweit ansässigen Betriebskrankenkassen und ihren Versicherten in Bayern stark. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist das Kerngeschäft des BKK Landesverbandes Bayern, die Interessen der Betriebskrankenkassen gegenüber Politik, Vertragspartnern, Öffentlichkeit und anderen Kassenarten zu vertreten bzw. an gemeinsamen Vorhaben mehrerer Akteure (Krankenkassen, Verbände des Gesundheitswesens etc.) teilzuhaben. Wir unterstützen darüber hinaus unsere Mitgliedskassen durch umfassende Informationen, individuelle Beratung sowie Serviceleistungen.
Konkrete Regelungsvorhaben (2)
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Der BKK LV Bayern befürwortet grundsätzlich eine Reform zu Verbesserung der Krankenhausversorgung und setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte und zukunftssichere Krankenhausversorgung ein. Die aktuellen Strukturen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und effiziente Gesundheitsversorgung. Wir befürworten die Festlegung von Qualitätskriterien sowie die Einführung von Leistungsgruppen, um die Versorgungsqualität zu erhöhen. Problematisch im vorliegenden Entwurf ist die Finanzierung der geplanten Reform. Es ist völlig inakzeptabel, dass trotz der prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung, der Krankenhaustransformationsfonds anteilig durch die GKV finanziert werden soll. Dies ist eine originäre Aufgabe des Staates.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Beschreibung:
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Der BKK LV Bayern setzt sich dafür ein, dass die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber in Zukunft nicht exorbitant steigern. Für die GKV ausgabenintensive Gesetze sollten aufgrund der angespannten Haushaltslage der GKV unbedingt vermieden werden. Die Entbudgetierung der Hausärzte sollte daher nicht umgesetzt werden. Diese ist nicht zweckmäßig, belastet die Beitragszahler ohne Verbesserungen in der Versorgung zu erzielen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
17.110.001 bis 17.120.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22