Seiteninhalt
Studienstiftung des deutschen Volkes
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002925
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 01.08.2023
- Jährliche Aktualisierung: 01.08.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Studienstiftungdes deutschen Volkes e.V.Ahrstraße 4153175 BonnDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4922882096100
-
E-Mail-Adressen:
- vasb@fghqvrafgvsghat.qr
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Qe. Fvolyyr Xnyzonpu
-
Zahl der Mitglieder:
8 Mitglieder am 31.12.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts hat die Bundesrepublik Deutschland ein international einzigartiges, öffentlich finanziertes und gleichzeitig von staatlich unabhängigen Trägerorganisationen gestaltetes System der pluralen und wertegebundenen Begabtenförderung etabliert. Gemeinsam erreichen die dreizehn staatlich geförderten Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich heute rund 32.333 Studierende deutscher Hochschulen - dies sind etwa 1% aller Studierenden. Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste dieser dreizehn Begabtenförderungswerke. Sie fördert derzeit rund 15.200 begabte, hoch engagierte und vielfältige junge Menschen während ihres Studiums oder ihrer Promotion. Die Förderung der Studienstiftung beinhaltet eine finanzielle Komponente, davon ist ein Teil unabhängig vom Elterneinkommen, während ein anderer Teil in Anlehnung an die Leistungen des BAföG gewährt wird. Die zweite Säule der Förderung bildet ein ideelles Programm mit vielfältigen Bildungsveranstaltungen, einer flächendeckenden Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und -dozenten, der Förderung von Auslandsaufenthalten u.v.a.m. Die Arbeit der Studienstiftung wird ganz überwiegend durch öffentliche Mittel getragen: Rund 92% des Gesamthaushaltes finanzierte 2022 das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), weitere 4% stammten von anderen Geldgebern der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. 4% der Haushaltsmittel der Studienstiftung machen Projektförderungen etwas durch Stiftungen sowie Spenden aus. Die Zusammensetzung ihres Haushalts bildet die Studienstiftung in ihrem öffentlich einsehbaren Jahresbericht ab. Die Studienstiftung steht in regelmäßigem Austausch mit den Organen des Parlaments, namentlich den Mitgliedern des Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, sowie weiteren Abgeordneten, dem BMBF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wir legen in diesen Gesprächen Rechenschaft über unsere Tätigkeit ab, stellen unsere aktuelle Förderarbeit und Programme vor und beteiligen uns am Diskurs über aktuelle Themen in unserem Verantwortungsbereich, etwa den Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, Stärkung der Demokratie, internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften im Hochschul- und Bildungswesen u.v.a.m. - Themen, die wir gemeinsam mit den Entscheidungsträgern im parlamentarischen Raum sowie in den zuständigen Fachministerien bearbeiten.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (18):
-
Bundesministerium für Bildung und ForschungBetrag: 115.930.001 bis 115.940.000 EuroBerlinZuwendungen aus dem Bundeshaushalt nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) - für die Vergabe von Stipendien und Studienkostenpauschalen - für die Förderung von Promotionen, Teilnehmern an Aufbaustudiengängen und die Post-doc Phase - für Verwaltungs-, Auswahl- und Betreuungspauschalen - zur Durchführung des Projekts "Kontinuität und Diskontinuität in der Entwicklung der Studienstiftung angesichts der Systembrüche 1933 und 1945" - zur Stärkung von China-Kompetenz unter dne Geförderten der Studienstiftung des deutschen Volkes.
-
Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBetrag: 1.440.001 bis 1.450.000 EuroBerlinZuwendungen aus dem ERP-Sondervermögen nach den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Durchführung des McCloy-Academic-Scholarship-Program und des Stipendien-Programms ERP-USA.
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-WürttembergBetrag: 550.001 bis 560.000 EuroStuttgartZuwendung im Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes Baden-Württemberg und den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms".
-
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstBetrag: 610.001 bis 620.000 EuroMünchenZuwendung in Form eines Zuschusses nach den Nebenbestimmungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes einschließlich der Förderung des "United World Colleges Programms".
-
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei Wissenschaft und ForschungBetrag: 180.001 bis 190.000 EuroBerlinZuwendung nach der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin als zweckgebundene Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes.
-
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und KulturBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroPotsdamZuwendung als Festbetrag nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes.
-
Freie Hansestadt BremenBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroBremenDer Zuschuss wird im Rahmen einer Projektförderung auf der Grundlage der Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln der Freien Hansestadt Bremen nach §44 der Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Festbetragsfinanzierung erfolgt zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Aufgabenbasis des BMBF (NABF).
-
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und BezirkeBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroHamburgZuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF (NABF).
-
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstBetrag: 310.001 bis 320.000 EuroWiesbadenFestbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes.
-
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-VorpommernBetrag: 80.001 bis 90.000 EuroSchwerinZweckgebundener Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Vorschriften des BMBF.
-
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und KulturBetrag: 400.001 bis 410.000 EuroHannoverDie Zuwendung erfolgt zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die ANBest-P des Bundes.
-
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenBetrag: 890.001 bis 900.000 EuroDüsseldorfDie Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung mit den hierzu erlassenen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) für die Verwendung der Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mittel sind zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes bestimmt. Es gelten die ANBest-P des Bundes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung.
-
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Rheinland-PfalzBetrag: 200.001 bis 210.000 EuroMainzDie Zuwendung ist zweckbedingt für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Landes Rheinland-Pfalz.
-
Staatskanzlei Saarland, Abteilung Wissenschaft, Hochschulen, TechnologieBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroSaarbrückenZweckgebundener Zuschuss zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie zur Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes und der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung.
-
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schleswig-HolsteinBetrag: 140.001 bis 150.000 EuroKielZweckgebundener Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes (Festbetragsfinanzierung). Soweitdie Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF).
-
Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusBetrag: 200.001 bis 210.000 EuroDresdenZuwendung im Zuge der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Soweit die Mittel für Stipendien herangezogen werden, gelten die Vorschriften der Richtlinien des BMBF für die Stipendienberechnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Nebenbestimmungen (ANBest-P) der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Im Übrigen gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen des BMBF - NABF.
-
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Sachsen-AnhaltBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroMagdeburgZuwendung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils gültigen Fassung.
-
Freistaat Thüringen, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale GesellschaftBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroErfurtZuwendung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes. Für die Zuwendung gelten der § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Freisaats Thüringen. Soweit die Mittel für Stipendien verwendet werden, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien des BMBF in der jeweils geltenden Fassung.
-
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Schenkungen Dritter über 20.000 Euro (18):
-
Unavry-Fgvsghat, QhvfohetBetrag: 350.001 bis 360.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindungen.
-
Fgvsghat Zrepngbe TzoU, RffraBetrag: 540.001 bis 550.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Irerva qre Serhaqr haq Söeqrere qre Fghqvrafgvsghat r. I., XöyaBetrag: 140.001 bis 150.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Nyhzav-Irerva, ObaaBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Nhtzragn Fgvsghat, InqhmBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Nysevrq Xehcc iba Obuyra haq Unyonpu Fgvsghat, RffraBetrag: 380.001 bis 390.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Unaf-Xehrtre-Fgvsghat,OreyvaBetrag: 1 bis 10.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Qe. Wüetra haq Veztneq Hyqrehc Fgvsghat, QvrcubymBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Qe. Nyrknaqre haq Evgn Orffre-Fgvsghat, RffraBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Vatrobet haq Qe. U. Wüetra Gvrznaa-Fgvsghat, OreyvaBetrag: 1 bis 10.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
DhnagPb Qrhgfpuynaq TzoU, Onq AnhurvzBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Qe. Ynef-Revp NqnzBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Angreznaa-Fgvsghat, RffraBetrag: 1 bis 10.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Wbnpuvz Urem Fgvsghat, UnzohetBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Znevnaar Vatrajregu-Fgvsghat, RffraBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Fhgbe-Fgvsghat, UnzohetBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Cebs. Qe. Znaserq RttregBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung mit Zweckbindung
-
Erangr XvyyzreBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroGeldzuwendung mit Zweckbindung
-
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
-
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja