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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 11.05.2023
Berufsverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. (BdP RLP-S)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002921
- Ersteintrag: 04.03.2022
- Letzte Änderung: 08.05.2023
- Jährliche Aktualisierung: 08.05.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
BdP Rheinland-Pfalz, Saarlandc/o AtemwegszentrumStraßburger Allee 467657 KaiserslauternDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4963153444455
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E-Mail-Adressen:
- Oqceycfnne@tznvy.pbz
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/211 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 01.02.2022
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Mitgliedschaften (1):
- Ohaqrfireonaq qre Carhzbybtra, Fpuyns- haq Orngzhatfzrqvmvare r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Berufsverbandes der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. Name und Sitz 1. Der Verband führt den Namen Berufsverband der Pneumologen Schlaf- und Beatmungsmediziner Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. 2. Er hat seinen Sitz in Mainz 3. Er ist im Vereinsregister eingetragen - VR Nr 0943 Amtsgericht Mainz - . 4. Der Verband kann zur Verwaltung der Geschäfte und zur Unterstützung des Vorstandes eine Geschäftsstelle errichten. Zweck 1. Zweck des Verbandes ist die Vertretung und Förderung der Berufsinteressen sämtlicher Ärzte, die auf dem Gebiet der Pneumologie tätig sind, einschließlich ihrer Weiterbildung 2. Der Berufsverband verfolgt ausschließlich ideelle Ziele. Er ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Für Tätigkeiten des Vorstandes bzw. im Auftrag des Vorstandes oder im Namen des Vereines erhalten Mitglieder nur Zuwendungen in Höhe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Entschädigungsordnung. Ansonsten erhalten Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Die Rechtsform des Verbandes ergibt sich nach den Bestimmungen der Paragraph 21 ff BGB, soweit in dieser Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist. 5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 6. Der Berufsverband ist Mitglied des Bundesverbandes der Pneumologen in Deutschland. So lange der Berufsverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. Mitglied im Bundesverband der Pneumologen ist, vertritt ausschließlich der Bundesverband die Interessen der Pneumologen auf Bundesebene.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja