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Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002837
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 23.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Eysseneckstraße 460322 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496995421228
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E-Mail-Adressen:
- ibefgnaq@oimv.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Byns Onhfpu
- Wraf Znuyxr
- Wraf Trouneqg
- Qe. Znk Fgrvtre
- Fgrsna Oyäaxyr
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Gesamtzahl der Mitglieder:
28 Mitglieder am 30.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder, bei denen es sich um in Deutschland ansässige und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute als auch Zweigniederlassungen von vergleichbaren Instituten mit Sitz im Ausland handelt. Der BVZI engagiert sich bei Fachthemen und Fragestellungen gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Bundesministerien, dem Deutschen Bundesrat, gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament sowie gegenüber supranationalen Institutionen. Außerdem übt der BVZI die übergeordnete Kommunikation für die Mitglieder mit den zuständigen Behörden, insbesondere der BaFin, der Deutschen Bundesbank, der Finanzverwaltung und anderen Behörden des Bundes und der Länder aus. Der BVZI ist Ansprechpartner und Berater seiner Mitglieder in Grundsatzfragen und stellt in diesem Zusammenhang das etablierte Netzwerk zur Verfügung. In diesem Zusammenhang stellt der BVZI ökonomisches und juristisches Know-How bezogen auf den deutschen Zahlungsdienstemarkt zur Verfügung. Der BVZI ist Ansprechpartner für Ministerien, Abgeordnete, die zuständigen Behörden und deren Mitarbeitende, die Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit. Der BVZI nimmt Stellung zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen und nimmt für die organisierten Mitglieder an Anhörungen teil, beispielsweise der Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Es werden übergreifende Fragestellungen mit Aufsichts- und Verwaltungsbehörden erörtert, um eine einheitliches Vorgehen mit der Zielsetzung der Schaffung von Rechtssicherheit herzustellen. Der BVZI ist zudem mit Verbänden der Finanzwirtschaft - wie der Deutschen Kreditwirtschaft und den angeschlossenen Verbänden – vernetzt und tauscht sich diesbezüglich aus.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
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Beschreibung:
Entwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) zum GZ: VII A 5 – WK 5023/15/10001 :032 Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: GwG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
100.001 bis 110.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23