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Bündnis Ausstieg aus dem Tierversuch
Bündnis von Vereinen zur Erreichung gemeinsamer Ziele
- Registernummer: R002803
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 03.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 03.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Bündnis aus eingetragenen Vereinen, unterstützt von weiteren Vereinen.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.Goethestraße 6-851143 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922032022230
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E-Mail-Adressen:
- vasb@nhffgvrt-nhf-qrz-gvreirefhpu.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
2 Mitglieder am 25.02.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Tierschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierversuche
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Unser Bündnis wird gebildet aus den Vereinen Ärzte gegen Tierversuche e.V. Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Zahlreiche weitere Vereine unterstützen uns (siehe Webseite). Unsere Hauptforderung lautet: Schluss mit Tierversuchen - ein Ende ist möglich und nötig! Für einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch! Jedes Jahr leiden und sterben in deutschen Laboren noch ungefähr 2,9 Millionen Tiere. Ein deutlicher Rückgang ist nicht zu beobachten und das obwohl in der EU-Tierversuchsrichtlinie festgeschrieben wurde, dass "Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen (sind), sobald dies wissenschaftlich möglich ist." Das ist nicht akzeptabel! Wir fordern endlich einen wissenschaftlich durchdachten Ausstiegsplan! Sogar das europäische Parlament hat die Notwendigkeit für einen Ausstieg aus dem Tierversuch erkannt und im September 2021 mit 97% Zustimmung (667 Abgeordnete) bei nur 4 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen einen europäischen Masterplan gefordert und diesen an die europäische Kommission zur Umsetzung adressiert. Bestätigt wurde dieses klare Votum durch die im August 2022 mit über 1,2 Millionen Unterschriften erfolgreich abgeschlossene Europäische Bürgerinitiative gleichen Ziels, mit der sich nun die Europäische Kommission beschäftigen muss. Dabei wurden in 22 Ländern die jeweilige Mindestanzahl an Unterschriften überschritten, gefordert wird dies nur für 7 Länder. Ein umfassender Masterplan muss folgende Maßnahmen enthalten: 1. Gesamtplanung für den Ausstieg aus dem Tierversuch inklusive Zielvereinbarungen, Ausstiegsdaten, Monitoring-System und Umsetzungsmanagement. 2. Durch erste Sofortmaßnahmen müssen Tierversuche in bestimmten Bereichen gesetzlich verboten werden wie das Verbot von Tierversuchen für Haushaltsprodukte sowie durch ein EU-weites Vermarktungsverbot, Verbote von Tierversuchen der Kategorie "schwer" und ein Verbot des Tierverbrauchs im Studium. 3. Schnelle Prüf- und Anerkennungsverfahren für tierfreie Methoden. 4. Die Gelder für die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren müssen durch Umschichtung drastisch erhöht werden. Bezogen auf Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden lautet die Verteilung der öffentlichen Fördergelder in Deutschland derzeit: 99,x% vs. 0,y% 5. Die Festlegung von Forschungsbereichen, für die am dringendsten solche Verfahren entwickelt werden müssen. 6. Die Einrichtung von Lehrstühlen und Forschungspreisen für tierversuchsfreie Verfahren. 7. Die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums als Auskunftsstelle für Behörden und Wissenschaftler.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.