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Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002755
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 24.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 22.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Höninger Weg 10450969 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922193650221
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E-Mail-Adressen:
- Lobbyregister@unicef.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22870.001 bis 880.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (14):
- Christian Schneider
- Dr. Sebastian Sedlmayr
- Susanne Hassel
- Sophie Gatzsche
- Desirée Weber
- Laura Much
- Lydia Berneburg
- Jan Braukmann
- Dr. Vittoria Meißner
- Usama Ibrahim-Kind
- Mirjam Heigl
- Sandra Kebede
- Zoe Zloch
- Regina Jobst
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Zahl der Mitglieder:
69 Mitglieder am 19.06.2023
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Mitgliedschaften (4):
- National Coalition Deutschland
- Globale Bildungskampagne (AP Lydia Berneburg)
- Verein zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich“ (BFHI) e. V.
- DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (25):
Menschenrechte; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Parlamentarisches Verfahren; Wahlrecht; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Deutsche Komitee für UNICEF vertritt die Interessen und das Mandat des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF in Deutschland. UNICEF setzt sich politisch dafür ein, dass die Bundesrepublik Deutschland das Wohl und die Interessen der Kinder weltweit und in Deutschland mit den verfügbaren Mitteln fördert und schützt, also die Grundsätze der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in staatliches Handeln umsetzt. Dazu teilt es mit Vertretern von Regierung, Parlament und Behörden Informationen und berät sie zu auf Kinder und Jugendliche bezogenen Maßnahmen und Strategien.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Begründung für die Verweigerung der Angaben zu Spender*innen nach § 3 Abs. 1 Ziff. 7 LobbyRG 1. Ziel des LobbyRG ist es, transparent offenzulegen, welche*r Interessenvertreter*in mit welchen Mitteln und Aufwand Interessenvertretung gegenüber Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder gegenüber der Bundesregierung betreibt. 2. Der gemeinnützige Verein Deutsches Komitee für UNICEF e.V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, im Sinne der Charta der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens, zur Lösung humanitärer Probleme und zur Entwicklung der Achtung aller Völker vor Recht und Gerechtigkeit beizutragen. Er tritt für die Verwirklichung der in der Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte von Kindern und Frauen ein, ohne Unterscheidung nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geburt oder sonstiger Umstände des Kindes oder seiner Eltern. Wesentlicher Satzungszweck des Vereins ist die Unterstützung der Arbeit des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, UNICEF, u.a. durch das Sammeln und Weiterleiten von Spenden und satzungskonform beschafften Mitteln. Ob die Arbeit unseres Vereins in den Anwendungsbereich des LobbyRG fällt, bleibt unseres Erachtens offen. 3. Der Verein finanziert sich zu deutlich über 90% aus Spenden von Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen. Etwa die Hälfte dieser Spenden werden von den Spender*innen mit einer verpflichtenden Zweckbindung für konkrete humanitäre Einsätze, Programme oder Projekte versehen. Die andere Hälfte des Spendenaufkommens ist nicht zweckgebunden. 4. Der Aufwand des Vereins für Interessenvertretung im Zusammenhang mit Kinderrechten ist im Vergleich zu seinen Gesamteinnahmen und -aufwendungen (2022: 0,36% der Einnahmen und 2,18% der Aufwendungen) nachrangig. Die Anzahl der Beschäftigten und die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung gibt der Verein im Lobbyregister transparent gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 5 und 6 LobbyRG an. 5. Der Verein erhielt und erhält keine Spenden, die konkret zur Finanzierung von Interessenvertretung bestimmt wären. Die Angabe bestimmter Spender*innen erzeugt daher im Kontext der Tätigkeit des Vereins keine weitere Transparenz. Vielmehr besteht das Risiko, dass die Öffentlichkeit hierdurch den falschen Eindruck erhält, die genannten Spender*innen würden die veröffentlichten Beträge konkret für Interessenvertretung zuwenden. 6. Großspender*innen - ob natürliche oder juristische Personen - sehen die Veröffentlichung ihrer Namen und der Höhe der geleisteten Spenden für gemeinnützige Zwecke kritisch. Neben das gesetzlich gesicherte Recht am Schutz von Daten und Privatsphäre tritt gerade bei natürlichen Personen die Furcht vor (Rechts-) Streitigkeiten mit Familienangehörigen, vor Neid aus dem Umfeld, vor massiven Anfragen von anderen spendensammelnden Akteuren, vor persönlichen Gefährdungen durch Anfeindungen und vor Straftaten. 7. Der Verein teilt die Ziele des LobbyRG zur Herstellung von Transparenz durch die angemessene Offenlegung von Informationen. Zugleich fühlt sich der Verein seinen Spender*innen in besonderem Maße verpflichtet und nimmt deren unter 6. dargestellte, berechtigte Befürchtungen sehr ernst. Der Verein hat beide Aspekte - die Herstellung von Transparenz und den Schutz der Spender*innen - pflichtgemäß abgewogen. Dabei kommt der Verein zu dem Schluss, dass er bereits mit den anderen Angaben nach § 3 LobbyRG seinen Aufwand für Interessenvertretung im Zusammenhang mit Kinderrechten transparent offenlegt und so einen Beitrag zur Schaffung von Transparenz leistet. Der Verein vermag hingegen nicht zu erkennen, dass die geforderte Offenlegung persönlicher Daten von Spender*innen im Sinne der Transparenz zusätzlichen Nutzen erbringen könnte. Im Ergebnis hat sich der Verein dazu entschieden, die Angaben nach § 3 Abs. 1 Ziff. 7 LobbyRG in Bezug auf Schenkungen Dritter zu verweigern.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja