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Verband Bildungsmedien e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002744
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 28.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 28.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kurfürstenstraße 4960486 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496998669760
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E-Mail-Adressen:
- verband@bildungsmedien.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2230.001 bis 40.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Christoph Pienkoß
- Cornelia Kuhlmann
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Zahl der Mitglieder:
71 Mitglieder am 08.02.2022
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Mitgliedschaften (5):
- Bündnis für Bildung e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e. V.
- Institut für Urheber- und Medienrecht e. V.
- Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR e. V.)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Gespräche, Erörterungen, Diskussionen, Informationen, Stellungnahmen, Abstimmungen, Marktaufklärung zu Themen wie: - Bildungspolitik im föderalen Miteinander - Digitalpakt, digitale Infrastrukturen, Plattformen, Dienste - Urheberrechtsfragen, Verwertungsrecht - Datenschutz und -sicherheit - Verordnungen / Richtlinien der EU mit Auswirkungen auf deutsches Recht
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
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Regierungspräsidium GießenBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroGießenGewährung einer Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Aufgrund der geringen Größe des Verbandes sollen einzelne Positionen etwa zu Personalausgaben nicht veröffentlicht werden. Aufgrund von Ausgaben im kompetitiven Feld digitaler Infrastrukturen soll Wettbewerbern kein Vorteil durch Offenlegung diesbezüglicher Aufwendungen verschafft werden.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein