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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 07.10.2023
Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V. (UEGD)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002669
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
z.Hd. H. RettigEllernbuschfeld 2230539 HannoverDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4951186659840
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E-Mail-Adressen:
- vasb@hrtq.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/2130.001 bis 40.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
173 Mitglieder am 31.12.2021
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Erotikgewerbe
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Ziel des Unternehmerverbandes ist die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder in Deutschland. Diese werden insbesondere erreicht durch: - Beschaffung, Verarbeitung und zur Verfügung stellen von geschäftsrelevanten Informationen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung seiner Mitglieder. - Schulung und Beratung seiner Unternehmerinnen und Unternehmern, um Qualitätsmaßstäbe zu definieren und zu implementieren. - Adäquate Öffentlichkeitsarbeit, um ein wirklichkeitsnahes Bild des Erotikgewerbes zu vermitteln. - Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb, um allen Teilnehmern der Branche Chancengleichheit zu gewährleisten. - Zusammenarbeit mit den des Erotikgewerbes beteiligten Institutionen, wie z.B. den Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie Gewerkschaften, als auch Selbsthilfeorganisationen. - Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes, um Transparenz und Rechtssicherheit zu erlangen. - Änderung, bzw. Überarbeitung von Bundes-/ und Ländergesetzen sowie Verordnungen für beispielsweise: Vergnügungssteuer, Gewerberecht, Bau-/Baunutzungsrecht und Zweckentfremdungsverordnung. - Solidarisierung und gegenseitige Unterstützung der Mitglieder und deren Unternehmen untereinander und durch den Verband.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja