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Aktionsbündnis Patientensicherheit
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002644
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 29.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alte Jakobstr. 8110179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493036428160
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E-Mail-Adressen:
- vasb@ncf-ri.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
808 Mitglieder am 18.10.2023, davon:
- 358 natürliche Personen
- 450 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Rhebcrna Cngvrag Fnsrgl Sbhaqngvba
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.
Konkrete Regelungsvorhaben (8)
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Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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Beschreibung:
Investigative Initiated Studies (IIT) sollten unbedingt gefördert und im Entwurf substanziell verankert werden. Arzneimittel-Umwidmungen und Repurposing-Studien müssen etabliert werden. Eine „Positivliste“ muss im Gesetz besprochen und verankert werden. Es muss auch berücksichtigt werden, dass eine Bundes-Ethik-Kommission nicht komplett unabhängig agieren kann.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 155/24 Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Krankenhaustransparenzgesetz
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Beschreibung:
Wir fordern, dass Daten aus PREMS (Patient Reported Experience Measures) in das Gesetz aufgenommen werden. Wir fordern ein nationales "Never-Event-Register". Wir empfehlen die verpflichtende Implementierung von Patientensicherheits-Verantwortlichen in der Geschäftsführung von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Wir schlagen vor, dass die Haftung der Geschäftsführungen bei Verstößen gegen die Patientensicherheit mit in die Patientenrecht aufgenommen werden.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 541/23 Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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MPBetreibV - Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
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Beschreibung:
§ 4 Abs. 1 soll entfallen. Dies ist nacheilig für die Patientensicherheit. Auch der Bezug auf „Regeln der Technik“ darf nicht entfallen, da dies zu erheblicher Gefährdung für Arbeitnehmer und Patienten führt. Zudem wird in § 4 Abs. 2 eingeführt, dass eine Einweisung in Produkte, welche aufgrund einer Veranlassung des Versorgenden durch einen Dritten bereitgestellt werden, nicht zwangsläufig zu dokumentieren ist. Dies birgt das Risiko, dass die für eine sichere Anwendung unerlässliche Ein- weisung aus wirtschaftlicher Motivation heraus entfällt. Der angedachte Bürokratieabbau ist zwar begrüßenswert, sollte jedoch nicht in einem kompletten Wegfall der Dokumentationspflicht führen. Hier sind alternative oder innovative Lösungsansätze gefragt, usw.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 130/23 Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: MPBetreibV
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Beschleunigung der Digitalisierung
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Beschreibung:
Das APS vermisst belastbare Zahlengrundlagen für eine transparente ökonomische Projektkalkula- tion. An der Schnittstelle zur verbesserten Versorgungsqualität, von der im vorliegenden Referentenentwurf mehrmals explizit die Rede ist, vermisst das APS ein klares politisches Bekenntnis zur verpflichtenden und sektorengleichen Qualitätssicherung. Folglich war der Zeitpunkt für eine Bereinigung dieser Transparenz- und Sicherheitslücken im Gesundheitswesen kaum jemals geeigneter als hier und heute im Rahmen der Digitalisierung.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 435/23 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Gesundheitsdatennutzungsgesetz
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Beschreibung:
Der eMP ist in jeder eintretenden Notlage für die Versorgungsketten zeit- und standortunabhängig abruf- und verfügbar. Die Daten im eMP sind in Notlagen aller Art nicht nur prozessvereinfachend und zeitsparend, sondern die im eMP hinterlegten Daten sind faktisch lebensrettend. Daten- und Gesundheitsschutz sind nicht unvereinbare Gegensätze. Es gibt konkrete Möglichkei- ten, Gesundheitsdaten nutzbar zu machen und diese müssen zwingend genutzt werden. Der große Unterschied zwischen Datenschutz und Patientensicherheit ist: dass der Datenschutz ge- setzlich verankert ist. Das gibt es im Gesundheitswesen mit der Patientensicherheit nicht. Diese Dysbalance muss aufgelöst werden.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 434/23 Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung
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Beschreibung:
Das APS schlägt zudem Ausbildungsverbünde vor: Praxen und Kliniken sind aufgefordert und ver- pflichtet, bedarfsgerechte Ausbildungsverbünde für Medizinstudierende vor und im PJ zu gründen und ein gemeinsames Curriculum zu erstellen. Die Aufwände sind zu vergüten. Das APS befürwortet ausdrücklich die vermehrte Integration von Lehrpraxen in die Ausbildung von Medizinstudierenden, betont aber gleichzeitig die Berücksichtigung aller Versorgungsbereiche, d.h. haus- und fachärztlich sowie die Notwendigkeit der angemessenen Vergütung bei entspre- chender Qualifikation und deren erbrachten Nachweisen. Statt „ländlicher Raum" besser flächendeckende und wohnortnahe Versorgung als Ausdruck gleichwertiger Lebensverhältnisse und Daseinsfürsorge einfügen.
- Referentenentwurf: Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Novellierung des Patientenrechtegesetzes
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Beschreibung:
Unsere Forderungen: Aus Fehlern lernen statt sie tabuisieren. Strukturell begünstigende Ursachen von Fehlern adressieren. Sicherheitskultur statt blame culture fördern. Datengrundlage für Vermeidbare unerwünschte Ereignisse schaffen. Never Events Daten verbindlich erheben. Kollektive Verantwortung stärken statt individuell Schuldige suchen. Haftungsansprüche für Patienten:innen erleichtern. Fahrlässige Falschgutachten strafrechtlich verfolgen. Gutachtenverfahren anonymisieren. Haftungsansprüche gegenüber Institutionen, nicht Personen geltend machen. Organisationsfehler vor individuellen Fehlern adressieren. Patient:innen zu Koproduzenten der Sicherheitskultur machen. Patientensicherheit als Teil des Globalen Aktionsplans der WHO für Patientensicherheit 2021-2030 erhöhen.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Krankenhausreformplan
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Beschreibung:
Die Reformpläne sind grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Erhöhung der Patientensicher- heit. Allerdings ist die Einführung von Versorgungslevels, spezialisierten Zentren und die Förderung ambulanten Operierens bzw. eine Hybridversorgung sowie die Abkehr von der reinen DRG-Finan- zierung noch keine hinreichende Bedingung für die Erhöhung der Patientensicherheit. Vielmehr muss der Gesetzgebungsprozess sicherstellen, dass die Patientensicherheit allen Planungen als Leitthema voransteht und in die Versorgungsstrukturen implementiert wird. Weiter- hin müssen Versorgungsprozesse transparent sein, so dass deren Qualität und wesentliche Indi- katoren der Patientensicherheit laufend überprüft werden können.
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundestag
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
360.001 bis 370.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22