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Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV
Der Bundesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts gem. §§ 80, 85 der Handwerksordnung und mit Genehmigung seiner Satzung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rechtsfähig (Genehmigung der Satzung durch BMWi, Geschäftszeichen II B 2-1291 31/42 am 27. Juli 1998).
- Registernummer: R002460
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 06.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 06.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kaiser-Friedrich-Straße 753113 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492282433880
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E-Mail-Adressen:
- vasb@ovi-xnrygr.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Qvrgevpu Nfpur
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Zahl der Mitglieder:
65 Mitglieder am 06.03.2023
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Mitgliedschaften (7):
- MIXXJ
- MQU
- QXI
- NERN
- QVA
- SXG
- IQXS
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Klimaschutz; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BIV nimmt die Interessen des Kälteanlagenbauerhandwerks wahr und unterstützt seine Mitglieder in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Als Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gestaltet er die handwerkspolitischen Rahmenbedingungen mit und fördert die wirtschaftlichen und sozialen Interessen seines Handwerks. Traditionell liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Innungen und des BIV im berufsständischen Aufgabenbereich. Der BIV hat die Zielsetzung, die Kompetenz der Mitgliedsbetriebe in ihrer technologischen, gestalterischen und betriebswirtschaftlichen Qualität zu erhöhen und das Kälte- und Klimaanlagenbauerhandwerk in der Öffentlichkeit positiv zu besetzen.
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (9):
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ChemG
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Verordnung (EU) Nr. 517/2014
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ChemOzonSchichtV
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ChemKlimaschutzV
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BBIG
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik
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Kälteanlagenbauermeisterverordnung
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Reach-Verordnung, Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs)
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GEG
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Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja