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Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002424
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 30.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 30.10.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gesamtverband derWerbeartikel-Wirtschaft e.V.Johann-Schmitz-Platz 1150226 FrechenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492234379060
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E-Mail-Adressen:
- vasb@tjj.qr
- v.xhareg@tjj.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2240.001 bis 50.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
462 Mitglieder am 18.10.2023
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Mitgliedschaften (2):
- Ohaqrfireonaq Tebßunaqry, Nhßraunaqry, Qvrafgyrvfghatra r.I.
- Mragenyireonaq qre qrhgfpura Jreorjvegfpunsg MNJ r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben und in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der GWW e.V. ist das Sprachrohr der Werbeartikelbranche gegenüber Politik, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit. Der Gesamtverband trägt Sorge dafür, die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen zu bündeln, aktiv zu fördern und zu kommunizieren. Wie belastbare repräsentative Studien belegen, zählt der Werbeartikel zu einer hocheffizienten Werbeform. Der GWW setzt sich aktiv dafür ein, die steuerliche Diskriminierung von Werbeartikeln zu beseitigen. Im Zentrum dieser Mission steht die Anerkennung des Werbeartikel-Einsatzes als Betriebsausgabe und damit die Gleichbehandlung mit anderen Werbeformen. Speziell die Dokumentationspflicht für Werbeartikel ab 10 Euro, welche nicht zur Digitalisierung geeignet ist, sorgt für erheblichen bürokratischen Aufwand bei den werbenden Unternehmen. Der GWW, als Branchenexperte und Know-how-Träger, unterstützt den Reformvorschlag des ifst Instituts Finanzen und Steuern einer objektbezogenen Freigrenze, der die Benachteiligung der haptischen Werbung abmildern, die Finanzämter entlasten, Bürokratie signifikant abbauen und dank einer zu erwartenden Steigerung der Werbeaktivitäten letztlich auch zu erhöhtem Steueraufkommen führen würde.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja