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Bündnis Istanbul-Konvention
Das Bündnis Istanbul-Konvention ist ein Zusammenschluss von 25 zivilgesell. Organisationen und fünf unabhängigen Expertinnen. Die Koordinationsstelle liegt in Trägerschaft des Deutschen Frauenrat e.V.
- Registernummer: R002354
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 02.12.2022
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bündnis Istanbul-Konventionc/o Deutscher FrauenratAxel-Springer-Str. 54a10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302045690
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E-Mail-Adressen:
- cebwrxg@senhraeng.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/211 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Kravn Ohxbjfxl Z.N.
- Hegr Cbccvatn O.N.
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Zahl der Mitglieder:
25 Mitglieder am 19.10.2022
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Strafrecht; Zivilrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) ist ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Unterstützt wird das Bündnis von beratenden Expertinnen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen zu beenden und die Umsetzung des verbindlichen "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sog. Istanbul-Konvention) in Deutschland voranzubringen. Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert die konsequente Umsetzung des Abkommens in ganz Deutschland ein und begleitet sie kritisch. Das Bündnis arbeitet direkt mit Politik und Verwaltung auf Bundes- und Länderebene zusammen und richtet sich mit Veranstaltungen und Publikationen zusätzlich an Fachöffentlichkeit und nationale Medien. Die Arbeit des Bündnisses kommt Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt in ganz Deutschland zu Gute. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit auf Frauen und Mädchen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Die Zusammenarbeit des Bündnisses beruht dabei auf einem gemeinsam erarbeiteten demokratischen, intersektionalen und antidiskriminierenden Regelwerk.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
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Schenkungen Dritter über 20.000 Euro (1):
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angüeyvpur CrefbaBetrag: 60.001 bis 70.000 EuroProjektförderung aus Privatmitteln für das Bündnis Istanbul-Konvention (Personal- und Sachmittel).
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