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Deutscher Behindertenrat
Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen. Er ist kein Dachverband und besitzt damit kein generelles Vertretungsmandat.
- Registernummer: R002273
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 25.07.2023
- Jährliche Aktualisierung: 25.07.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Weibernetz e. V.Samuel-Beckett-Anlage 634119 KasselDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4956172885313
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E-Mail-Adressen:
- vasb@qrhgfpure-oruvaqregraeng.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 01/23170.001 bis 180.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
140 Mitglieder am 24.02.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Rechte von Menschen mit Behinderung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die großen Sozialverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie unabhängige Behindertenverbände haben am 3. Dezember 1999, dem Welttag der behinderten Menschen, den Deutschen Behindertenrat (DBR) in Berlin gegründet. Der Deutsche Behindertenrat bildet eine Plattform für gemeinsames Handeln und Erfahrungsaustausch und ermöglicht die Bildung von themenorientierten Aktionsbündnissen. Es ist die Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bewahrt der Deutsche Behindertenrat Neutralität und Unabhängigkeit, insbesondere von Wirtschaftsunternehmen. Darüber hinaus vertritt der Deutsche Behindertenrat die Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen auf der internationalen Ebene neben den Interessenvertretungen der Einzelorganisationen. Die Eigenständigkeit der Mitgliedsorganisationen bleibt unberührt. Der Deutsche Behindertenrat ist nicht legitimiert, in die Wahrnehmung der Einzelinteressen seiner Mitglieder einzugreifen. Der Deutsche Behindertenrat verfolgt das Ziel: -die Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen umfassend zu verwirklichen, -die Gleichstellung mit nichtbehinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu erreichen und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen abzubauen, -die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und eine Fremdbestimmung zu verringern, -die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen in allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und eine Bevormundung abzubauen, -die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern, -die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft zu bekämpfen, -den Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der fremdorganisierten Hilfe durchzusetzen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 01/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
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Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)Betrag: 80.001 bis 90.000 EuroBerlinIm Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH als beliehenes Unternehmen befugt, Zuwendungsbescheide im Rahmen der Richtlinie für die "Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten" zu erlassen.
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 01/23
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.