Seiteninhalt
ProVeg e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002258
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 05.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 05.10.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Genthiner Straße 4810785 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4930290282530
-
E-Mail-Adressen:
- info.de@proveg.com
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Raphaël Podselver
- Jens Tuider
- Jana Gandert
-
Zahl der Mitglieder:
11.776 Mitglieder am 30.04.2023
-
Mitgliedschaften (5):
- Klimaallianz Deutschland e.V.
- Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
- Initiative Transparente Zivilgesellschaft
- European Vegetarian Union e.V.
- Deutscher Naturschutzring e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Handel und Dienstleistungen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Bei der politischen Arbeit vertritt und kommuniziert ProVeg e.V. das Potenzial pflanzlicher Lebensmittel und Lebensstile als Antwort auf verschiedene gesellschaftliche Problemfelder, wie Tierschutz, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Dies geschieht in kleinen Teilen auch durch eine direkte Kontaktaufnahme mit Mitgliedern des Bundestags, Bundesrats und der Bundesregierung, sowie hauptsächlich durch Öffentlichkeitsarbeit (Konferenzen, Messen, Veranstaltungen) und Zusammenarbeit mit anderen Partnern im B2B und B2C Bereich. ProVeg e.V. ist in Deutschland exklusiver Lizenzgeber für das V-Label, ein Gütesiegel, das Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit hinsichtlich der Wahl vegetarischer und veganer Lebensmittel garantiert.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
-
Europäische Kommission in Brüssel, Abwicklung über UCC Academy DACBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroCork, IrlandZuwendung für das Smart Protein Projekt
-
Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
-
Begründung der Verweigerung der Angaben:
Wir verweigern die Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG gemäß § 3 Abs. 2 LobbyRG mit folgender Begründung: ProVeg e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, mit der Mission den weltweiten Konsum von Tieren bis 2040 um 50% zu reduzieren. Wir stehen für Transparenz und Offenheit und sind öffentlicher Rechenschaft bezüglich unserer Spendenwerbung und Mittelverwendung verpflichtet. Unsere gemeinnützigen Einnahmen aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Zuwendungen kommen ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken unseres Vereins zugute. Einzelne Spenden nehmen keinen Einfluss auf die Arbeit von ProVeg e.V.. Zudem vertreten und kommunizieren wir auch auf politischer Ebene im Rahmen unserer Advocacy und politischen Arbeit das Potenzial pflanzlicher Lebensmittel und Lebensstile für verschiedene Problemfelder wie Tierschutz, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen politischer Entscheidungen in Deutschland auf Tierschutz, Umwelt-, Klima und Ressourcenschutz mit weltweiten Auswirkungen sichtbar zu machen und die Politik in ihrem Sinne zu bewegen. Durch das Gesetz werden spendenfinanzierte, zivilgesellschaftliche Organisationen unverhältnismäßig mehr belastet als andere Institutionen und Firmen. Die vollständige Umsetzung der Eintragungspflicht des neuen Lobbyregistergesetzes bedeutet für zivilgesellschaftliche Gesellschaften und Organisationen, die öffentliche Angabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 LobbyRG Angaben zu einzelnen Schenkungen Dritter in Stufen von jeweils 10.000 Euro, sofern jeweils ein Betrag von 20.000 Euro oder der Gesamtwert von 20.000 Euro bezogen auf eine Geberin oder einen Geber in einem Kalenderjahr überschritten wird, nämlich a) Name, Firma oder Bezeichnung der Geberin oder des Gebers, b) Wohnort oder Sitz der Geberin oder des Gebers, c) eine kurze Beschreibung der Leistung. Diese Veröffentlichung muss auch erfolgen, wenn die Zuwendungen nicht für den Bereich der Interessenvertretung, sondern für die weitere Aufgabenerfüllung der Organisation erfolgen. Das Fehlen dieser Trennung spielt für alle Organisationen und damit auch für ProVeg e.V. eine entscheidende Rolle, weil die Zuwenderinnen und Zuwender in der Regel mit der Spende keine Interessenvertretung verfolgen, sondern andere soziale Bereiche unterstützen wollen. Durch den regelmäßigen und intensiven Austausch mit unseren Spenderinnen und Spendern wissen wir, dass die große Mehrheit aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus einer Meldung ihrer Namen und Wohnorte nicht zustimmen würde und deshalb zukünftig auf eine Spende verzichten würde. Dies kann für uns zu signifikanten Finanzierungslücken führen. Ohne die Spendeneinnahmen wäre die verfassungsmäßig gewährleistete und gesellschaftlich angestrebte Tätigkeit der Zivilgesellschaft gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Wir möchten zu Bedenken geben, dass eine öffentliche Liste die Gefahr birgt, dass Dritte diese wie eine Kontaktliste potentieller Spenderinnen und Spender für eigene Belange nutzen. Davor möchten wir die uns Zugetanen schützen. Wir sind sehr gerne bereit, an Lösungen für die wünschenswerten Transparenzanforderungen mitzuarbeiten, welche die wirksame Arbeit der Zivilgesellschaft berücksichtigen und unterstützen.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Die Veröffentlichung wird entsprechend dem Handbuch zum Lobbyregistergesetz "verweigert", weil ein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01/2022 bis 12/2022 aufgrund der Überlastung der Steuerberater und Büros noch nicht vorliegt.
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein