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Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002246
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 16.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Weissfrauenstraße 12-1660311 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49699758500
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E-Mail-Adressen:
- verband@vab.de
- andreas.prechtel@vab.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22240.001 bis 250.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/225,97
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Wolfgang Vahldiek
- Markus Erb
- Andreas Kastl M.A., LL.M.oec.
- Dr. Mélanie Liebert LL.M.
- Nina Weidinger
- Dr. Andreas Prechtel
- Sabine Kimmich LL.M. (Cardiff)
- Dr. Andreas Prechtel
- Wolfgang Vahldiek
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Gesamtzahl der Mitglieder:
196 Mitglieder am 25.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Institut für Bank- und Finanzgeschichte e.V.
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V.
- Deutsche Vereinigung für internationales Steuerrecht
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Im Fokus des VAB steht die Interessenvertretung internationaler Banken, Wertpapierinstituten und Asset Managern in Deutschland bei Fachthemen und Fragestellungen gegenüber dem deutschen Gesetzgeber, also dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Fachministerien, gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament sowie gegenüber supranationalen Institutionen. Des Weiteren ist er das Bindeglied seiner Mitglieder zu den verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsorganen wie beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank, der Finanzverwaltung und anderen Behörden des Bundes und der Länder. Der VAB berät hierbei durch die Bereitstellung von ökonomischem und juristischem Know-How und bietet insbesondere die Sichtweise aus dem Ausland auf den deutschen Finanzplatz, indem er unter anderem über die Blickwinkel der Konzernzentralen seiner Mitglieder zu den in Deutschland aktuellen Themen informiert. Er ist so Ansprechpartner für Abgeordnete, Ministerien, Verwaltung und die Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit. Der VAB versteht sich außerdem als Dienstleister für seine Mitglieder. Er ist gleichermaßen Ansprechpartner bzw. Berater in Grundsatzfragen und stellt ein Netzwerk zur Verfügung. Das Leistungsangebot des VAB umfasst daher neben dem sog. "Informations-Service" und unserer "Grundsatzabteilung" auch den Bereich "Interessenvertretung": Der VAB ist der Ansprechpartner der Politik für die Interessen der internationalen Financial Community in Deutschland. Er bezieht Stellung zu Gesetz-, Richtlinien- und Verordnungsentwürfen und nimmt für die Mitglieder an Anhörungen beispielsweise im Deutschen Bundestag teil. Er klärt für seine Mitglieder unternehmensübergreifende Fragen mit den Aufsichts- und Verwaltungsbehörden und strebt hierbei Rechtssicherheit und praktikable Lösungen an. Hierzu entwickelt der Verband auch eigene Positionspapiere, die sehr häufig grenzüberschreitende Aspekte der Gesetzgebung mit Bezug zum Bank- und Finanzwesen beleuchten. Der Verband ist behilflich beim Herstellen von Kontakten in die politische Sphäre, insbesondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bundestag, in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt, für seine Mitglieder; zudem wird der Kontakt zu diesen Ansprechpartnern bei Einzelgelegenheiten in Gesprächen in Berlin vertieft (eine Gechäftsstelle in Berlin wird nicht unterhalten). Bei der Interessenvertretung wendet sich der VAB insbesondere an: - EU-Kommission und EU-Parlament - Bundesregierung und -ministerien - Bundestag und Bundesrat - Landesregierungen - Deutsche Finanzaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutsche Bundesbank und ihre Hauptverwaltungen) - Steuerverwaltung (Bund, Land, Kommune) Der VAB ist zudem mit Verbänden ähnlicher Zielsetzung in anderen EU-Staaten eng vernetzt und tauscht sich in Deutschland mit Verbänden der Finanzwirtschaft wie dem Bundesverband deutscher Banken und den anderen Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft, dem BVI und DDV aus.
Konkrete Regelungsvorhaben (7)
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Anpassungen im Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG)
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Beschreibung:
Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10280 Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2024 an:
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Bundestag
- Organe
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundestag
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Versendet am 26.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Vorschläge zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
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Beschreibung:
Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
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Betroffenes geltendes Recht: AktG, EStG, KStG, InsO, WpÜG, BGB, UStG, KWG, GroMiKV, PrüfbV, InstitutsVergV, eWpG, KryptoFAV, KAGB, GwG, AO, ArbZG, KSchG, AÜG
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Bank- und Finanzwesen, Datenschutz und Informationssicherheit, EU-Binnenmarkt, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Rente/Alterssicherung, Verbraucherschutz, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken
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Beschreibung:
Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
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Betroffenes geltendes Recht: KWG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Beschreibung:
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Neufestlegung von Liquiditätsanforderungen für Reverse Repo-Transaktionen
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene im Rahmen des Verfahrens nach Art. 510 Abs. 4, 6 und 9 CRR dafür einsetzen, dass das heutige Niveau der Liquiditätsanforderungen für Reverse Repo-Transaktionen beibehalten wird.
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, EU-Gesetzgebung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Vorschläge zur Umsetzung des AIFMD-Reviews und Adressierung weiterer Verwahrstellen-Themen
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Beschreibung:
Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
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Betroffenes geltendes Recht: KAGB
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Beschreibung:
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Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG (MiKaDiv)
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Beschreibung:
Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2021) und insbesondere des sogenannten MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) des BZSt zum 1. Januar 2025; Bitte um zeitliche Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG. Diese §§ umfassen Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und die Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer.
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Betroffenes geltendes Recht: EStG
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Rechtsverordnung zur geldwäscher. Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
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Beschreibung:
Der VAB bittet mit Bezug zum Referentenentwurf zum einen um Klarstellungen, unter anderem hinsichtlich der Einstufung gültiger US-Reisepässe, der Angleichung der Aufbewahrungsvorschriften an das GwG, der Datenschutz-Hinweise und zum möglichen Zusammenhang mit den EBA-Leitlinien vom 22. November 2022 zur Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess (EBA/GL/2022/15), zum anderen schlägt der VAB auch konkrete Änderungen im Verordnungstext vor: Streichung der Internen Revision zugunsten der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen (Über-) Prüfung und Verlängerung des Umsetzungszeitraums.
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Betroffenes geltendes Recht: GwG
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Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
1.380.001 bis 1.390.000 Euro