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Aktion gegen den Hunger gGmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002162
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 13.12.2023
- Jährliche Aktualisierung: 29.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wallstraße 15a10179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493027909970
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E-Mail-Adressen:
- vasb@nxgvbatrtraqrauhatre.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22190.001 bis 200.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Wöet Züuyonpu
- Xven Svfpure
- Fnenu Ohpufgnyyre
- Inffvyvbf Fnebtybh
- Naan Enzfxbtyre-Jvgg
- Rzzn Orryra
- Yvfn Qvrzvatre
- Aben Oeöuna
- Inarffn Ervguvatre
- Near Fpunhqvaa
- Snenu Ny-Ynzn´
- Wnan Töcry
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Mitgliedschaften (3):
- Ireonaq ragjvpxyhatfcbyvgvfpure Avpugertvrehatfbetnavfngvbara (IRAEB)
- Vavgvngvir Genafcneragr Mvivytrfryyfpunsg
- Prager sbe Uhznavgnevna Npgvba (PUN)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aktion gegen den Hunger ist die deutsche Sektion der internationalen Hilfsorganisation Action Against Hunger. Wir setzen humanitäre und entwicklungspolitische Projekte in rund 50 Ländern um. Neben der Projektarbeit setzt sich Aktion gegen den Hunger auch durch die politische Arbeit (Advocacy) für Menschen in Notlagen und zur Bekämpfung des Hungers ein. Wir sind in verschieden humanitären und entwicklungspolitischen Gremien involviert, um gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Politikwandel für eine gerechte Welt ohne Hunger zu bewirken. Die drei Oberziele der Advocacy-Strategie von Aktion gegen den Hunger sind: - weltweite Nahrungs- und Ernährungssicherheit erreichen - den Schutz des humanitären Raums und Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts stärken - die Hauptursachen für den globalen Hunger und Mangelernährung zu adressieren (Insbesondere Konflikte, Klimawandelauswirkungen sowie soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheit). Hierfür ist Aktion gegen den Hunger regelmäßig mit Bundestagsabgeordneten und ihren Mitarbeitenden, sowie mit Ministerien (insbesondere Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Auswärtiges Amt) in Kontakt, um die Bundesregierung in ihrer Rolle als politischer Akteur und zweitgrößter bilateraler humanitärer und entwicklungspolitischer Geber zu informieren, damit Deutschland weltweit seiner besonderen Verantwortung, humanitäre Hilfsmaßnahmen in Krisen und Konflikten zu ermöglichen, nachkommt. Wir tragen der Bundesregierung deshalb regelmäßig, detailliert und anhand konkreter Beispiele aus unseren Projektländern unsere humanitären Forderungen vor: - den Zugang von Hilfsorganisationen zur notleidenden Bevölkerung insbesondere in Situationen bewaffneter Konflikte zu unterstützen - den Schutz des humanitären Personals auf höchster politischer Ebene zu priorisieren - den Schutz der humanitären Prinzipien sowie die Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts aktiv zu unterstützen. Angesichts der steigenden Hungerzahlen und langanhaltender Krisen, engagieren wir uns zunehmend auch in entwicklungspolitischen Debatten und Prozessen, dabei sind folgende Themen von hoher Relevanz: - die Transformation der globalen Ernährungssysteme, um sie sozial, fair und nachhaltig zu gestalten und ausreichend und gesunde Ernährung für vulnerable Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und die Klimawandelfolgen von industrialisierter Ernährungssysteme einzudämmen - Mutter- und Kind Gesundheit mit Fokus auf Ernährung - eine bessere Verzahnung langfristiger und kurzfristiger Hilfsmaßnahmen (Nexus), um einen holistischen Ansatz im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung zu fördern. Mit dem Human Rights Forum haben wir 2020 begleitend zum Human Rights Film Festival Berlin eine internationale interdisziplinäre Plattform geschaffen, um die transformative Kraft von Storytelling zu diskutieren und gemeinsam mit Aktivist*innen, Regiseur*innen, Journalist*innen und (politischen) Entscheidungsträger*innen den Status Quo in Bezug auf Menschenrechte und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs/Agenda 2030) zu beleuchten und mehr Einsatz für deren Umsetzung zu fordern.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (6):
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Investitionsbank des Landes BrandenburgBetrag: 80.001 bis 90.000 EuroPotsdamDie Investitionsbank des Landes Brandeburg unterstützt die Umsetzung des Human Rights Film Festival Berlin.
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Auswärtiges AmtBetrag: 12.990.001 bis 13.000.000 EuroBerlinDurch die Zuwendungen des Auswärtigen Amts können unter anderen Projekten in den Ländern Afghanistan und Burkina Faso, sowie einigen weiteren Ländern umgesetzt werden. Außerdem unterstützen die Zuwendungen die Umsetzung des Human Rights Film Festival Berlin.
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Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroBrandenburgDas Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten unterstützt die Umsetzung des Human Rights Film Festival Berlin.
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Gesellschaft für internationale ZusammenarbeitBetrag: 770.001 bis 780.000 EuroBonnDurch die Zuschüsse der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit werden Projekte in den Ländern Mali, Bangladesch, Süskaukasus, im Senegal sowie in der Chad Region umgesetzt. Zudem unterstützt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit auch die Realisierung des Human Rights Film Festival Berlin.
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Kreditanstalt für WiederaufbauBetrag: 2.990.001 bis 3.000.000 EuroFrankfurt am MainMit den Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden Projekte im Libanon umgesetzt.
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Bundesministerium für wirtschaftliche ZusammenarbeitBetrag: 2.310.001 bis 2.320.000 EuroBonnMit den Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden Projekte in Myanmar und anderen Ländern umgesetzt.
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Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Wir verweigern die Angaben nach § 3, Abs. 1, Nr. 7 LobbyRG gemäß § 3 Abs. 2 LobbyRG mit folgender Begründung: Aktion gegen den Hunger ist eine gemeinnützige, humanitäre und entwicklungspolitische Organisation, die sich gemäß ihrer Satzung weltweit gegen Hunger, Unterernährung und Armut einsetzt. Wir stehen für Transparenz, Offenheit und legen öffentlich Rechenschaft bezüglich unserer Mittelverwendung und unserer Spendenwerbung ab. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, unsere Buchführung und der Jahresabschluss werden jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüft, unsere Finanzen legen wir im jährlich erscheinenden Jahresbericht offen. Zudem sind wir als Mitglied von VENRO dem VENRO-Verhaltenskodex zur Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle verpflichtet. Wir unterstützen die gesetzlichen Bestrebungen nach mehr Transparenz im Bereich der Interessenvertretung, indem wie beispielsweise den Aufwand für Interessenvertretung, also die Anzahl der Beschäftigten und die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung im Lobbyregister transparent gem. § 3 Abs. 1, Ziff. 5 und 6 LobbyRegG angeben. Die aktuelle Regelung, bei der alle Spenderinnen und Spender, die mehr als 20.000 Euro jährlich an eine Organisation spenden, namentlich mit Wohnort - und ohne gesetzliche Löschfristen für die Veröffentlichung dieser personenbezogenen Daten - angegeben werden müssen, sehen wir jedoch kritisch. Diese vollständige Umsetzung des neuen Lobbyregistergesetzes gefährdet aus unserer Sicht die Erfüllung des Satzungszwecks zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Aktion gegen den Hunger: Wir gehen davon aus, dass die große Mehrheit der Menschen, die unsere Arbeit mit höheren Beträgen unterstützt, aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus einer Meldung und Veröffentlichung ihrer Namen und Wohnorte nicht zustimmen und deshalb künftig auf eine Spende verzichten würden. Die Sorge ist groß, dass diese Menschen dadurch in (Rechts-)Streitigkeiten mit Familienangehörigen, Neid aus dem Umfeld, persönlicher Gefährdung durch Anfeindungen on- und offline und steigender Spendenanfragen anderer Organisationen ausgesetzt werden könnten und ihre Unterstützung deshalb künftig ausbleibt. Dadurch würde ein bedeutender und wachsender Teil der Finanzierung unserer weltweiten Projektarbeit wegfallen müssen, und zwar in einer Zeit steigender humanitärer Bedarfe und einer wachsenden Anzahl der von Hunger betroffenen Menschen weltweit. Ohne die Spendeneinnahmen wäre die verfassungsmäßig gewährleistete und gesellschaftlich angestrebte Tätigkeit der Zivilgesellschaft gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Als Aktion gegen den Hunger unterstützen wir deshalb gemeinsame Anstrengungen der Zivilgesellschaft und Politik, hier zu einer zielführenden Lösung zu gelangen, die die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht einschränkt und gleichzeitig dem Ziel der transparenten Interessenvertretung Rechnung trägt. Bis eine solche Lösung gefunden wird, verweigern wir die Angaben nach § 3 Abs, 1 Ziff. 7 a. bis c. LobbyRegG.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja
2022-06-30-AgdH-Jahresabschluss-2021-Vorlage-fur-Wirtschaftsprufung.pdf