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BIVA-Pflegeschutzbund - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002158
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 22.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 22.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Siebenmorgenweg 6-853229 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492289090480
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E-Mail-Adressen:
- vasb@ovin.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
7.000 Mitglieder am 31.12.2022
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Mitgliedschaften (1):
- ONTFB - Ohaqrfneorvgftrzrvafpunsg qre Fravberabetnavfngvbara
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Pflege; Pflegeversicherung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich seit 1974 bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er ist damit die einzige bundesweite Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und für von Pflege Betroffene. Das schließt sowohl alle Menschen ein, die im Alter und bei Behinderung selbst Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen, als auch deren Angehörige, die sich in der schwierigen Situation von Pflege und Betreuung befinden. Der BIVA-Pflegeschutzbund betreibt selbst keine Einrichtungen oder Pflegedienste und steht somit konsequent auf Seiten der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Er ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (3):
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Bezirksregierung DüsseldorfBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroDüsseldorfOnline-Schulungsangebot für Bewohnerbeiräte in NRW
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Landesamt für Soziales und VersorgungBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroCottbusModellprojekt: Rechtsberatung im Bereich Heim- und Pflegerecht zur Unterstützung der Pflegestützpunkte in Brandenburg
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Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt BremenBetrag: 1 bis 10.000 EuroBremenBroschüre "Mitwirkung im Heim für Beiräte und Fürsprecher"
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Schenkungen Dritter über 20.000 Euro (1):
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Fgvsghat Fgnex vz NygreBetrag: 160.001 bis 170.000 EuroDie Stiftung Stark im Alter widmet sich der Förderung der Altenhilfe. Sie zahlte im Jahr 2021 eine nicht rückzahlbare Zuwendung an den BIVA-Pflegeschutzbund. Diese zugewendeten Mittel wurden ausschließlich für die gemeinnützigen und satzungsgemäßen Zwecke des BIVA-Pflegeschutzbundes verwendet und wurden für den Aufbau der BIVA-Infrastruktur in personeller und sachlicher Hinsicht eingesetzt.
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Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja